Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte, Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Berufsabschlussprüfung

1. Qualifizierungskurse für Nebenerwerbslandwirte
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet alle 1,5 bis 2 Jahre (je nach Standort) einen Qualifizierungskurs zu landwirtschaftlichem Grundlagenwissen an, auch bekannt als „Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/-innen“ bzw. „Abendschule“. Der Kurs vermittelt Grundlagenwissen und bereitet gut auf die Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/-in nach § 45.2 BBiG vor. Die Zulassung zur Prüfung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden (s.u. 2. Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)).
Weitere Bildungsangebote zu verschiedenen Themen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unter diesem Link: Weiterbildung in der Landwirtschaft
Direkt zur Anmeldung
Hinweis zur Anmeldung: Bitte melden Sie sich über einen der entsprechenden Links für den jeweiligen Standort online an. Nach dem Absenden der Anmeldung werden Sie in der Bestätigungsmail gebeten, die Anmeldeunterlagen per E-Mail an die dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden.
Häufige Fragen und Antworten
Nein. Man ist Nebenerwerbslandwirtin/Nebenerwerbslandwirt, wenn das Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit weniger als 50% zum Gesamteinkommen beiträgt. Nebenerwerbslandwirtin/ Nebenerwerbslandwirt ist kein Berufsabschluss.
Nein. Da die Stunden im Qualifizierungskurs langjährig am Abend in den Räumlichkeiten der Fachschulen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen angeboten werden, hat sich der Begriff „Abendschule“ etabliert. Es handelt sich jedoch um ein Weiterbildungsangebot, nicht um einen Schulbesuch. Zum Begriff „Nebenerwerbslandwirtin/Nebenerwerbslandwirt“ siehe oben.
Nein, zum Begriff „Nebenerwerbslandwirtin/Nebenerwerbslandwirt“ siehe oben. Am Ende des Kurses wird bei mindestens 75% Teilnahme eine erfolgreiche Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Indem man an der Abschlussprüfung zur Landwirtin/zum Landwirt teilnimmt. Diese Prüfung ist die gleiche, die Auszubildende am Ende ihrer dualen Ausbildung absolvieren. Sie ist schriftlich und praktisch zu absolvieren.
Es muss ein Antrag auf Zulassung gestellt werden. Dafür müssen die Voraussetzungen nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz erfüllt werden. Man muss über 4,5 Jahre in Vollzeit (Vollzeit= 40h/Woche) vollumfängliche Kenntnisse im Berufsbild Landwirtin/Landwirt nachweisen. Wenn man haupt- oder nebenberuflich weniger Stunden als 40h/Woche landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt, verlängert sich die nachzuweisende Zeit entsprechend. Als Beispiel: bei nur 20h landwirtschaftliche Tätigkeit/Woche beträgt die zulassungsrelevante Zeit 9 Jahre. Fragen hierzu lassen sich vorab telefonisch klären.
Nein. Die zulassungsrelevante Zeit kann erst nach dem höchsten Bildungsabschluss angerechnet werden. Dies kann ein Schulabschluss sein, wenn keine Berufsausbildung folgt, oder ein Berufsabschluss (z.B. Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf) oder ein Fortbildungsabschluss (Meisterprüfung, Fachschulabschluss, Technikerschule, Studium) etc.
Inhalte
Der Lehrgang dauert 1,5 bis 2 Jahre (je nach Standort). Je Woche findet in der Regel ein Abend mit je vier Unterrichtsstunden (Ustd, 45 min) statt. Der Kurs umfasst folgende Bestandteile:
- Grundlehrgänge für
- Pflanzenproduktion - 72 Unterrichtsstunden (Ustd.),
- Tierproduktion - 72 Ustd.,
- Wirtschaft und Soziales/Unternehmensführung - 48 Ustd.,
- fachpraktische Ergänzungslehrgänge für
- Pflanzenproduktion/Landtechnik (DEULA) - 80 Ustd.
- und Tierhaltung (Haus Düsse)- 40/ 80 Ustd..
Wo und Wann
Die Kurse werden an zwei Standorten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Das genaue Startdatum wird rechtzeitig vor Kursbeginn bekanntgegeben.
Die fachpraktischen Ergänzungslehrgänge werden in den Einrichtungen der DEULA und im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse in zwei je 10-tägigen Unterrichtsblöcken angeboten.
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Standort Köln-Auweiler |
Standort Münster-Wolbeck |
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DEULA Rheinland GmbH Bildungszentrum |
DEULA Westfalen-Lippe GmbH |
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Für beide Standorte Ergänzungslehrgang im |
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Teilnehmerbeitrag
Ab Januar 2027 vorbehaltlich einer Änderung für das Gesamtprogramm:
Grundlehrgang (192 Unterrichtsstunden) 1.900 € / Teilnehmenden
Fachpraktischen Ergänzungslehrgänge (ohne Übernachtung und Verpflegung)
Haus Düsse 325 bzw. 650 € (in Abhängigkeit von der Teilnahme an den Lehrgangswochen)
DEULA Westfalen-Lippe GmbH 1090 € / DEULA Rheinland 1040 €.
Für die eventuelle Teilnahme an einer Berufsabschlussprüfung fallen zusätzliche Gebühren an:
- 154 € für die Zulassungsentscheidung zur Prüfung
- 154 € für die Durchführung der Abschlussprüfung
(Stand: Mai 2026)
Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz
Ein Berufsabschluss kann entweder über eine duale Ausbildung (i. d. R. 3 Jahre) oder über die Zulassung nach § 45.2 BBiG erworben werden. Die Zulassung nach § 45.2 BBiG richtet sich an Personen, die eine mindestens 1,5-fache Ausbildungszeit in der Landwirtschaft nachweisen können. Voraussetzung ist eine entsprechende berufliche Tätigkeit, durch die die berufliche Handlungsfähigkeit im gesamten Berufsbild erworben wurde. Anerkannt werden ausschließlich Zeiten außerhalb von Schule, Ausbildung, Fortbildung oder Studium (siehe Rechtsgrundlagen).Als Richtwerte können folgende Zeiten gelten:
- bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Vollzeit (ca. 40 Wochenstunden): 4,5 Jahre
- bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) oder als landwirtschaftliche Nebentätigkeit neben dem außerlandwirtschaftlichen Hauptberuf: 9,0 Jahre
Der Qualifizierungskurs bietet eine gute Vorbereitung, berechtigt jedoch nicht automatisch zur Prüfungsteilnahme. Entscheidend ist der Tätigkeitsnachweis im genannten Umfang.
Wenn Sie sich ohne Kursteilnahme zur Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anmelden möchten, nutzen Sie bitte folgende Anmeldunterlagen:
- Anmeldung und Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung
120 KByte - Anlage zur Anmeldung: Bescheinigung über praktische Tätigkeit in der Landwirtschaft
171 KByte
Bei Unklarheit melden Sie sich gerne!
Ursula Wagener, Telefon 0251 2376-463 oder E-Mail: ursula.wagener@lwk.nrw.de
Anmeldung und Anmeldeunterlagen
Hinweis zur Anmeldung: Bitte laden Sie die erforderlichen Nachweise als PDF-Dateien hoch und senden Sie diese anschließend per E-Mail an die in der Bestätigungsmail angegebene Adresse.
Die Besetzung der Plätze erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“. Die Plätze werden erst nach Eingang der vollständigen Anmeldung zugewiesen!
Hier finden Sie die erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:
- Anmeldung: Qualifizierungslehrgänge für Nebenerwerbslandwirte (PDF)
- Bescheinigung über praktische Tätigkeit in der Landwirtschaft (PDF)
- Zeugniskopie des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses (z. B. Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur)
- Falls vorhanden: Zeugniskopie einer bestandenen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf
- Falls zutreffend: Nachweise über Fortbildungsabschlüsse (z. B. Meisterprüfung, Technikerabschluss, Studium)
- Tabellarischer Lebenslauf
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Fragen zur Gesamtorganisation:
Anna-Lena Ahring, 02945 989 753, anna-lena.ahring@lwk.nrw.de
Fragen zur Organisation in Köln-Auweiler:
Birgit Pannenbecker (Dozentin), 0221 5340-290, birgit.pannenbecker@lwk.nrw.de
Fragen zur Abschlussprüfung nach § 45.2 BBiG:
Ursula Wagener, 0251 2376-463, ursula.wagener@lwk.nrw.de