Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte, Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Berufsabschlussprüfung


Wer seinen Betrieb im Nebenerwerb bewirtschaftet, hat sich oft für eine nicht-landwirtschaftliche Berufsausbildung entschieden, möchte aber dennoch landwirtschaftliches Fachwissen - eben Wissen über die gute fachliche Praxis - erwerben. Da Nebenerwerbslandwirte beruflich und betrieblich sehr stark eingebunden sind, hat die Landwirtschaftskammer mit dem Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/innen ein flexibles und angepasstes Bildungsangebot entwickelt, mit dem landwirtschaftliches Grundlagenwissen vermittelt wird. Die Besetzung der Plätze erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“: die Plätze werden nach Eingang der vollständigen Anmeldung belegt.
Die Teilnehmer erhalten am Ende des Lehrgangs ein Abschlusszertifikat, mit dem die erfolgreiche Teilnahme bestätigt wird. Die Teilnahme nur an einzelnen Teilen des Programms ist möglich. Teilnehmer am Gesamtprogramm haben aber bei begrenzten Lehrgangsplätzen Vorrang.
Weitere Bildungsangebote zu verschiedenen Themen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unter diesem Link:
Weiterbildung in der Landwirtschaft
Organisation und Inhalte
Das Lehrgangsprogramm dauert zwei Jahre. Die Grundlehrgänge werden in Form von Abendkursen verteilt auf 2x 24 Wochen von September/Oktober bis März/April angeboten. Je Woche finden ein bis zwei Abende mit je vier Unterrichtsstunden statt. Der Lehrgang umfasst folgende Bestandteile:
- Grundlehrgänge für
- Pflanzenproduktion - 70 Unterrichtsstunden (Ustd.),
- Tierproduktion - 70 Ustd.,
- Wirtschaft und Soziales/Unternehmensführung - 50 Ustd.,
- fachpraktische Ergänzungslehrgänge für
- Pflanzenproduktion/Landtechnik - 80 Ustd.
- und Tierhaltung - 80 Ustd..
Termine, Orte und Kosten
Die nächsten Grundlehrgänge sollen Ende September, Anfang Oktober 2024 beginnen und werden bei ausreichender Teilnehmerzahl an den Standorten stattfinden:
- Kreisstellen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis
Gartenstraße 11
50765 Köln - Berufskolleg der Landwirtschaftskammer NRW
Münsterstr. 62 - 68
48167 Münster
Achtung: Aktuell liegen für den Standort Münster-Wolbeck bereits ausreichend Anmeldungen vor, so dass für weitere Anmeldungen eine Warteliste eingerichtet wird. Am Standort Köln-Auweiler sind derzeit noch Plätze frei.
Die Lehrgangsgebühren betragen vorbehaltlich einer Änderung für das Gesamtprogramm je Teilnehmer/in 2.800 € (Grundlehrgang 1.300 €, zu zahlen in zwei Teilbeträgen von 650 €, und zwei fachpraktische Ergänzungslehrgänge, ohne Übernachtung und Verpflegung jeweils 750 €).
Anmeldung
Interessenten melden sich bitte bis zum 01.03.2024 mit Anmeldebogen und angeforderten Belegen unter der nachfolgenden Anschrift an:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung/Fachschulen
Postfach 5980, 48135 Münster
Wer nach Kursende eine Zulassung zur Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in beantragen möchte, informiert sich über die Zulassungsbedingungen bitte unbedingt nachfolgend unter Teilnahme an der Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz (s.u.)!
- Anmeldung: Qualifizierungslehrgänge für Nebenerwerbslandwirte
288 KByte
- Anlage zur Anmeldung: Bescheinigung über praktische Tätigkeit in der Landwirtschaft
176 KByte
Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an:
- Ursula Wagener, Telefon 0251 2376-463 oder E-Mail: ursula.wagener@maillwk.nrw.de
- Birgit Pannenbecker (Dozentin im Qualifizierungslehrgang in Köln-Auweiler), Telefon 0221 5340-290 oder E-Mail: birgit.pannenbecker@maillwk.nrw.de
Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz
Eine Abschlussprüfung und damit ein Berufsabschluss kann nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf 2 Wegen erlangt werden. Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann nach Durchlaufen einer dualen Ausbildung, also am Ende einer meist 3-jährigen dualen Ausbildungszeit, beantragt werden. Einen weiteren Weg bietet § 45.2 BBiG, die Zulassung von Prüflingen, die nachweisen können, dass sie mindestens das 1,5 fache der Zeit, die für die Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig waren, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Es wird eine professionelle Tätigkeit verlangt, die darauf abstellt, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde, und zwar im Sinne des gesamten Berufsbildes (siehe Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin unter den Rechtsgrundlagen). Als professionelle Tätigkeit können nur Zeiten außerhalb eines Schulbesuch/ einer Aus- und Fortbildung/eines Studiums gewertet werden.
Als Richtwerte können folgende Zeiten gelten:
- bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Vollzeit (ca. 40 Wochenstunden): 4,5 Jahre
- bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) oder als landwirtschaftliche Nebentätigkeit neben dem außerlandwirtschaftlichen Hauptberuf: 9,0 Jahre
Der Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte bietet gutes Grundlagenwissen, um sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Die alleinige Kursteilnahme berechtigt nicht zur anschließenden Teilnahme an der Abschlussprüfung! Entscheidend ist der Nachweis der umfassenden landwirtschaftlichen Tätigkeit über die oben angeführte Dauer unter den genannten Bedingungen. Bei Unklarheit melden Sie sich gerne!
- Ursula Wagener, Telefon 0251 2376-463 oder E-Mail: ursula.wagener@maillwk.nrw.de