Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte, Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Berufsabschlussprüfung

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  1. Qualifizierungskurse für Nebenerwerbslandwirte
  2. Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  3. Rechtsgrundlagen

1. Qualifizierungskurse für Nebenerwerbslandwirte

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet alle 2 Jahre (immer in den geraden Jahren) einen Qualifizierungskurs zu landwirtschaftlichem Grundlagenwissen an. Landläufig ist er unter „Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/Nebenerwerbslandwirtinnen" oder „Abendschule für Nebenerwerbslandwirte/ Nebenerwerbslandwirtinnen" bekannt. Die Kursinhalte bereiten auch sehr gut darauf vor, die Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/-in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) abzulegen. Die Prüfungszulassung ist an diverse Vorgaben gebunden (s.u. 2. Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)).

Weitere Bildungsangebote zu verschiedenen Themen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unter diesem Link:

Weiterbildung in der Landwirtschaft

Häufige Fragen und Antworten

Nein. Man ist Nebenerwerbslandwirtin/Nebenerwerbslandwirt, wenn das Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit weniger als 50% zum Gesamteinkommen beiträgt. Nebenerwerbslandwirtin/ Nebenerwerbslandwirt ist kein Berufsabschluss.

Nein. Da die Stunden im Qualifizierungskurs langjährig am Abend in den Räumlichkeiten der Fachschulen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen angeboten werden, hat sich der Begriff „Abendschule“ etabliert. Es handelt sich jedoch um ein Weiterbildungsangebot, nicht um einen Schulbesuch. Zum Begriff „Nebenerwerbslandwirtin/Nebenerwerbslandwirt“ siehe oben.

Nein, zum Begriff „Nebenerwerbslandwirtin/Nebenerwerbslandwirt“ siehe oben. Am Ende des Kurses wird bei mindestens 75% Teilnahme eine erfolgreiche Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Indem man an der Abschlussprüfung zur Landwirtin/zum Landwirt teilnimmt. Diese Prüfung ist die gleiche, die Auszubildende am Ende ihrer dualen Ausbildung absolvieren. Sie ist schriftlich und praktisch zu absolvieren.

Es muss ein Antrag auf Zulassung gestellt werden. Dafür müssen die Voraussetzungen nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz erfüllt werden. Man muss über 4,5 Jahre in Vollzeit (Vollzeit= 40h/Woche) vollumfängliche Kenntnisse im Berufsbild Landwirtin/Landwirt nachweisen. Wenn man haupt- oder nebenberuflich weniger Stunden als 40h/Woche landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt, verlängert sich die nachzuweisende Zeit entsprechend. Als Beispiel: bei nur 20h landwirtschaftliche Tätigkeit/Woche beträgt die zulassungsrelevante Zeit 9 Jahre. Fragen hierzu lassen sich vorab telefonisch klären.

Nein. Die zulassungsrelevante Zeit kann erst nach dem höchsten Bildungsabschluss angerechnet werden. Dies kann ein Schulabschluss sein, wenn keine Berufsausbildung folgt, oder ein Berufsabschluss (z.B. Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf) oder ein Fortbildungsabschluss (Meisterprüfung, Fachschulabschluss, Technikerschule, Studium) etc.

Inhalte

Der Kurs dauert zwei Jahre. Die Grundlehrgänge werden in Form von Abendkursen verteilt auf 2x 24 Wochen von September/Oktober bis März/April angeboten. Je Woche findet in der Regel ein Abend mit je vier Unterrichtsstunden (Ustd, 45 min) statt. Der Kurs umfasst folgende Bestandteile:

  • Grundlehrgänge für
    • Pflanzenproduktion - 70 Unterrichtsstunden (Ustd.),
    • Tierproduktion - 70 Ustd.,
    • Wirtschaft und Soziales/Unternehmensführung - 50 Ustd.,
  • fachpraktische Ergänzungslehrgänge für
    • Pflanzenproduktion/Landtechnik - 80 Ustd.
    • und Tierhaltung - 80 Ustd..

Wo und Wann

Die Kurse werden an zwei Standorten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Beginn: 1. September 2026 09:00 Uhr Ende: 30. April 2028 18:00 Uhr

Das genaue Startdatum wird rechtzeitig vor Kursbeginn bekanntgegeben.

Die fachpraktischen Ergänzungslehrgänge werden in den Einrichtungen der DEULA und im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse in zwei je 10-tägigen Unterrichtsblöcken angeboten.

Standort Köln-Auweiler
Kreisstellen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis
50765 Köln

Standort Münster-Wolbeck
Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck

48167 Münster

DEULA Rheinland GmbH Bildungszentrum
Blockunterricht Landtechnik voraussichtlich Anfang 2027/2028

DEULA Westfalen-Lippe GmbH
Blockunterricht Landtechnik voraussichtlich Anfang 2027/2028

Für beide Standorte Ergänzungslehrgang im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse, 59505 Bad Sassendorf
Blockunterricht Tierhaltung voraussichtlich im Sommer 2027

Teilnehmerbeitrag

Ab Sommer 2026 vorbehaltlich einer Änderung für das Gesamtprogramm:

Grundlehrgang ( 190 Unterrichtsstunden) 1.500 € /Teilnehmenden

Fachpraktischen Ergänzungslehrgänge (ohne Übernachtung und Verpflegung)
Haus Düsse 325 bzw. 650 € (in Abhängigkeit von der Teilnahme an den Lehrgangswochen)
DEULA Westfalen-Lippe GmbH / DEULA  Rheinland 900 €.

Für die eventuelle Teilnahme an einer Berufsabschlussprüfung fallen zusätzliche Gebühren an:

  •  142 € für die Zulassungsentscheidung zur Prüfung
  •  142 € für die Durchführung der Abschlussprüfung

(Stand: März 2025)

Ansprechpartner

Fragen zur Gesamtorganisation:
Anna-Lena Ahring, 02945 989 753, anna-lena.ahring@maillwk.nrw.de

Fragen zur Organisation in Köln-Auweiler:
Birgit Pannenbecker (Dozentin), 0221 5340-290, birgit.pannenbecker@maillwk.nrw.de

Fragen zur Abschlussprüfung nach § 45.2 BBiG:
Ursula Wagener, 0251 2376-463, ursula.wagener@maillwk.nrw.de

Voraussetzungen

Die Besetzung der Plätze erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“. Die Plätze werden erst nach Eingang der vollständigen Anmeldung zugewiesen!

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:

  1. Anmeldung: Qualifizierungslehrgänge für Nebenerwerbslandwirte (PDF)
  2. Bescheinigung über praktische Tätigkeit in der Landwirtschaft (PDF)

Mit der Anmeldung einzureichende Unterlagen:

  • Zeugniskopie des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses (z. B. Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur)
  • Falls vorhanden: Zeugniskopie einer bestandenen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf
  • Falls zutreffend: Nachweise über Fortbildungsabschlüsse (z. B. Meisterprüfung, Technikerabschluss, Studium)
  • Tabellarischer Lebenslauf

Wichtiger Hinweis zur Einreichung der Unterlagen

Alle Unterlagen sind per E-Mail einzureichen. Die E-Mail-Adresse erhalten Sie in der Bestätigungsmail nach Ihrer offiziellen Anmeldung im Weiterbildungsportal:
www.landwirtschaftskammer.de/pcaruso/details?seminar=89373&fachricht=L


2. Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz

Ein Berufsabschluss kann nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf 2 Wegen erlangt werden. Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann nach Durchlaufen einer dualen Ausbildung, also am Ende einer meist 3-jährigen dualen Ausbildungszeit, beantragt werden. Einen weiteren Weg bietet § 45.2 BBiG, die Zulassung von Antragstellerinnen und Antragstellern, die nachweisen können, dass sie mindestens das 1,5 fache der Zeit, die für die Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig waren, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Es wird eine professionelle Tätigkeit verlangt, die darauf abstellt, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde, und zwar im Sinne des gesamten Berufsbildes (siehe Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin unter den Rechtsgrundlagen). Als professionelle Tätigkeit können nur Zeiten außerhalb eines Schulbesuch/ einer Aus- und Fortbildung/eines Studiums gewertet werden.

Als Richtwerte können folgende Zeiten gelten:

  • bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Vollzeit (ca. 40 Wochenstunden): 4,5 Jahre
  • bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) oder als landwirtschaftliche Nebentätigkeit neben dem außerlandwirtschaftlichen Hauptberuf: 9,0 Jahre

Der Qualifizierungskurs bietet gutes Grundlagenwissen, um sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Die alleinige Kursteilnahme berechtigt nicht zur anschließenden Teilnahme an der Abschlussprüfung! Entscheidend für die Zulassung nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz ist der Nachweis der umfassenden landwirtschaftlichen Tätigkeit über die oben angeführte Dauer unter den genannten Bedingungen.

Wenn Sie sich ohne Kursteilnahme zur Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anmelden möchten, nutzen Sie bitte folgende Anmeldunterlagen: 

Bei Unklarheit melden Sie sich gerne!
Ursula Wagener, Telefon 0251 2376-463 oder E-Mail: ursula.wagener@maillwk.nrw.de


3. Rechtsgrundlagen