Weiterbildungsstipendium

Weiterbildung nach der AusbildungBild vergrößern
Klar geht es nach der Ausbildung noch weiter!

Durch die Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium) können Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind, finanziell unterstützt werden.

Wer kann sich bewerben?

Gefördert werden kann, wer:

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat,
  • die Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 bestanden hat,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist,
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung entweder mit mindestens 15 Wochenstunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet ist.

Achtung: Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen das nicht automatisch eine Aufnahme in das Förderprogramm. Meistens liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendiatenplätze zur Verfügung stehen. Es entscheidet ein Auswahlverfahren.

 
Alle Absolventen des aktuellen Berufsabschlussjahres, welche die Voraussetzungen zur Aufnahme in das Förderprogramm erfüllen, werden im Sommer nach Durchführung der Abschlussprüfungen von der Landwirtschaftskammer NRW angeschrieben, mit der Möglichkeit sich um ein Stipendium zu bewerben.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, haben aber kein Informationsschreiben erhalten, dann melden Sie sich bitte. Nutzen Sie dazu die unten genannten Kontaktdaten.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Meister/in, Techniker/in, staatl. gepr. Wirtschafter/-in, staatl. gepr. Agrarbetriebswirt/-in),
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement),
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium.

Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedensten Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus. Über die Förderfähigkeit entscheidet die Landwirtschaftskammer NRW.

Wie lange und wie hoch wird gefördert?

Die Förderung beträgt bis zu 8.100 Euro in maximal drei Jahren – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Landwirtschaftskammer beantragt werden.

Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zur Verfügung. Das Förderprogramm wird von der jeweiligen Landwirtschaftskammer oder Landesbehörde für Landwirtschaft betreut, bei der das Berufsausbildungsverhältnis des Antragstellers eingetragen war. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt die Förderbeiträge aus.

Kontakt

Bernadette Wewer
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
GB 4 - Berufsbildung
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-292
Telefax: 0251 2376-19292
E-Mail: bernadette.wewer@lwk.nrw.de

Weitere Informationen

Weiterbildungsstipendium
Bundesministerium für Bildung und Forschung