Arbeitsschwerpunkte und Fördermaßnahmen

Das Hauptziel der Beratung der Wasserkooperation ist der Schutz des Trinkwasser im Kreis Höxter. Das Hauptaugenmerk ist in Wassergewinnungsanlagen der Nitratgehalt, welches durch den Grenzwert nach Trinkwasserverordnung in Höhe von 50 mg NO3/l Rohwasser begründet ist. Einzelne Wasserversorgungsstellen befinden sich nach dem Qualitätsparameter an der Grenze oder überschreiten diese kurzzeitig.

Eine Übersicht über die Verteilung der Nitratgehalte über den Kreis Höxter hinweg ist in folgender Darstellung zu sehen:

Nitratgehalte im Rohwasser im Kreis Höxter 2016

Das Ziel, die Nitratgehalte in einem guten Zustand zu halten oder dahin zu verbessern, soll durch die Arbeit der Wasserkooperation mit folgenden Tätigkeiten erreicht werden:

  • Beratung der auf Flächen im Wasserschutzgebiet wirtschaftenden Landwirte im Bereich integrierter Pflanzenbau, einzelbetriebliche Beratung oder Gruppenberatung
  • Hinweise und Empfehlungen zur standort- und pflanzenbedarfsgerechte Düngung
  • Erstellung von Düngeplanungen und betrieblichen Dokumenten zur Düngedokumentation
  • Beratung zur sinnvollen Lagerung und Verwendung organischer Dünger
  • Durchführung von Boden- und Nmin Untersuchungen sowie deren Auswertung und Veröffentlichung zu Beratungszwecken
  • Flächen- und Fruchtfolgemanagement
  • Anlage von Demonstrationsflächen zur Darstellung von Düngefragen
  • Versendung von Infodiensten zu allgemeinen pflanzenbaulichen Themen an die Mitglieder

Weiterhin wird viel Wert auf die Öffentlichkeitsarbeit gelegt. Ein Beispiel hierfür sind z.B. regelmäßige Pressemitteilungen zum jährlich wiederkehrenden Tag des Wassers oder die regelmäßige Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen (Erntedankmarkt Oktoberwoche, Tag der Landwirtschaft, Gewerbeschauen, …).

Fördermaßnahmen:

Über die Wasserkooperation Höxter können die Mitglieder aktuell keine direkte finanzielle Förderung erhalten. In Vergangenheit konnte den Landwirten im Kreis Höxter über das Förderprogramm „Umweltfreundliche Produktion“ vom Land NRW ein Zuschuss bei dem Kauf von besonderer Pflanzenschutztechnik oder der Anschaffung von Schleppschlauch-Technik bei der Ausbringung von Gülle gewährt werden. Weiterhin wurde die Schaffung von zusätzlichem Lagerraum für Gülle auf den landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung gefördert. Diese Fördermöglichkeiten wurden sehr rege genutzt. Leider ist diese Förderung mit der Jahrtausendwende eingestellt worden.

Mitglieder der Wasserkooperation haben die Möglichkeit folgende Maßnahmen kostenlos bzw. zum Teil vergünstigt zu erhalten:

  • Entnahme von Nmin-Proben auf landwirtschaftlichen Flächen in einem Wasserschutzgebiet
  • Entnahme von Nmin-Proben auf landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der späten Nmin-Probe im Silomais
  • Erstellung der notwendigen Düngedokumentation (Düngebedarfsermittlung, Wirtschaftsdüngercheck, ggf. Stoffstrombilanz, schlaggenaue Düngedokumentation) 
  • Erstellung einer ganzbetrieblichen Düngeplanung
  • Einsatz des N-Testers im Wintergetreideanbau zur Bestimmung des aktuellen Düngebedarf
  • Wirtschaftsdüngeruntersuchung (N-Schnelltest) mit dem Quantofix-Gerät
  • Teilnahme an den Informationsveranstaltungen
  • Erhalt der Infodienste der Wasserkooperation per Mail oder Fax

Förderung von Maßnahmen zur Emissionsvermeidung

Über das Land Nordrhein-Westfalen wird aktuell eine Förderung zur Emissionsminderung beim Umgang mit Gülle oder flüssigen Gärresten angeboten. Hierbei gibt es eine finanzielle Zuwendung für Landwirte, welche in die Abdeckung von Lagerstätten investieren möchten. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Landwirte, die Mitglied der Wasserkooperation Höxter sind, erhalten bei der Stellung eines Förderantrags zusätzliche Punkte bei der Bewertung des Antrags. Dadurch wird gegebenenfalls der Antrag gegenüber anderen Antragstellern vorgezogen. Die Antragstellung für diese Förderung liegt in den Händen der Mitarbeiter der Wasserkooperation Höxter.