Mindestlohn: Keine Änderung

Am Sonntag, 26. April 2015, hat sich die Koalition darauf verständigt, dass die derzeit geltenden rechtlichen Regelungen beim Mindestlohn unverändert bleiben.

Arbeitnehmer mit einem Monats-Bruttolohn von unter 2.958 € sind verpflichtet, Arbeitszeiten und Stundenlohn zu dokumentieren. Erforderliche Daten: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Zeitdaten müssen maximal 7 Tage nach erbrachter Arbeitsleistung erfasst und für zwei Jahre aufbewahrt werden. Das Gehalt muss vom Arbeitgeber bis zum letzten Bankarbeitstag des Folgemonats überwiesen worden sein.

Autor: Hartmut Osterkamp