Informationen zum Arbeitsverhältnis und zum Arbeitsvertrag
Herzstück eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Er ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Leistung von Diensten und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Leistung einer Vergütung verpflichten.
Zur Schaffung klarer Verhältnisse ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu empfehlen. Der Sinn eines schriftlichen Arbeitsvertrages liegt darin, der Beziehung der Vertragspartner eine eindeutige und verlässliche Rechtsgrundlage zu geben und damit man, aus welchen Gründen auch immer, auf das ursprünglich Vereinbarte jederzeit zurückgreifen kann.
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