Minijobrente: Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren

50 Cent Münzen
Foto: Steffi Pelz, Pixelio

Dauerhaft geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer haben in der Regel aufgrund ihres geringen Einkommens von maximal 400 € monatlich wenig Möglichkeiten, für das Alter zusätzliche Vorsorge zu betreiben.

Bei der sogenannten Minijobrente kann ohne finanziellen Aufwand von Seiten des Arbeitnehmers eine zusätzliche Altersversorgung aufgebaut werden. Hierbei vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mehrarbeit in Höhe einer festen Stundenzahl pro Monat z.B. wird die monatliche Arbeitszeit von 40 auf 50 Arbeitsstunden erhöht. Als Gegenleistung für diese Mehrarbeit zahlt der Arbeitgeber dieses „Gehalt“ in eine Direktversicherung bzw. Pensionskasse ein. Die Höchstgrenze für diese zusätzlichen steuer- und sozialabgabefreien Beiträge liegt zurzeit bei maximal 220 € pro Monat (4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung). Erhält z.B. der Arbeitnehmer monatlich 400 € und der Arbeitgeber zahlt zusätzlich bis zu 220 € in die Pensionskasse, bleibt trotzdem der Status als geringfügig Beschäftigter erhalten.

Die Weiterführung der betrieblichen Altersversorgung ist bei einem Arbeitgeberwechsel bzw. bei einem Wechsel in ein Vollzeitarbeitsverhältnis möglich.

Voraussetzung für den Aufbau einer Minijobrente ist, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet und auf Dauer angelegt ist. Auch Kleinverdiener im Rahmen der Gleitzone (400 bis 800 €) können das Prinzip der Minijobrente in Anspruch nehmen.

Beiträge für die Direktversicherung sind steuer- und sozialabgabenfrei. Ab Bezug der Versorgungsleitungen müssen jedoch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Außerdem sind Leistungen aus der oben genannten Versicherung steuerpflichtig.

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • die Minijob-Rente ist eine unverfallbare, pfändungs- und Hartz IV-sichere Altersversorgung
  • es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen
  • der Status als Geringverdiener bleibt erhalten und damit auch die Sozialversicherungsfreiheit

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Mitarbeiter länger beschäftigen und damit die Arbeitskapazität erhöhen
  • die Beiträge zur Direktversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar und sozialversicherungsfrei
  • die durchschnittlichen Lohnnebenkosten sinken

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Arbeiternehmerberatung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Ewald Winkelheide, Telefon: (0251) 2376-369, E-Mail: ewald.winkelheide@lwk.nrw.de.

Autor: Ewald Winkelheide