Von der Mütterrente profitieren

Insbesondere Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben und keine Rente beziehen, könnten auch von der Mütterrente profitieren. Alle anderen Mütter erhalten künftig beim Renteneintritt automatisch einen Zuschlag. Dies sieht das Rentenpaket der Bundesregierung vom 1. Juli 2014 vor, das seit gut einem Jahr in Kraft ist.

Mütter, die bislang keine Rente erhalten und mindestens drei Kinder in der besagten Zeit großgezogen haben erreichen durch die Neuregelung die fünfjährige Mindest-Beitragszeit für eine gesetzliche Altersrente. Mütter die zwei Kinder vor 1992 geboren haben sollten prüfen, ob sie sich durch Nachzahlung der Rentenbeiträge eine eigene Rente sichern. Um die gesetzliche Rente zu erhalten, ist eine Wartezeit von 60 Kalendermonaten zu erfüllen. Für jedes Kind werden in der gesetzlichen Rentenversicherung 24 Beitragsmonate gutgeschrieben. Ein Blick auf „das Rentenkonto“ ergibt, ob die Frist erreicht oder aber noch eine gewisse Zeit zur Anwartschaft fehlt. Zum Beispiel könnten für zwei Kinder 48 Beitragsmonate in der Rentenversicherung angerechnet werden. Dann fehlen für die eigene Rente noch 12 Monate, um die Wartezeit (60 Monate) vollzubekommen. Die fehlenden 12 Monate kosten je nach Rentenniveau ca. 1.010 € bis 13.580 €. Um die fehlenden Beiträge auszugleichen gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Freiwillige Nachzahlung von Beiträgen in die Rentenversicherung, diese liegen zurzeit zwischen 84,15 bis 1.131,35 € pro Monat.
  2. Aufnahme einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung als z.B. Minijob bzw. jede andere Form, wo Sozialabgaben anfallen. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterskasse ist möglich, sofern regelmäßiges Arbeitsentgelt jährlich 4.800 € überschreitet. Die Befreiung ist nicht sinnvoll bei Gewährung eines Beitragszuschusses bzw. fehlender anderer Absicherungsformen oder wenn die Anwartschaft von 180 Monaten noch nicht erreicht ist.

Die Beratung der Deutschen Rentenversicherung hilft im Zweifelsfall kostenlos weiter.