Mitarbeiter jährlich unterweisen

Die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versicherten Arbeitgeberbetriebe müssen ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Gefahren und Maßnahmen für ihre Sicherheit und Gesundheit aufklären, darauf macht die SVLFG aufmerksam. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vorschriften zum Arbeitsschutz.

Die SVLFG stellt auf ihrer Internetseite Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung, Musterbetriebsanweisungen und Unterweisungshilfen zur Verfügung: www.svlfg.de > Prävention > Praxishilfen. Unterweisungshilfen sind auch in polnischer, russischer und rumänischer Sprache abrufbar.

Quelle: SVLFG, Kassel