Zusatzversorgung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung/Beihilfe beantragen. Darauf weist die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft hin.

Um diese Leistung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen.

Anträge auf die Ausgleichsleistung sind bis zum 30. September 2014 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2014 bezogen hat.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft: