Zukunftspreis für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Agrarbereich
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Agrarbereich, die besonders hervorzuhebende Leistungen erbracht haben, können auf Vorschlag durch den/die Unternehmer/in oder eine/n Vertreter der Mitarbeiterschaft mit Urkunde und Geldpreis ausgezeichnet werden. Solche Leistungen können zum Beispiel sein:
- Entwicklung technischer oder organisatorischer Lösungen für das Unternehmen,
- besondere soziale bzw. gesellschaftliche Verantwortung,
- außerordentliches betriebliches Engagement,
- besondere berufliche Weiterbildung und -entwicklung
Der Geldpreis beträgt 500 Euro. Über die eingereichten Vorschläge entscheidet eine von der Landwirtschaftskammer berufene Jury. Es wird alle 3 Jahre eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer ausgezeichnet. Erstmalig wurde er 2016 vergeben. Die Verleihung des Preises erfolgt auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Ausschreibung wird im Frühjahr des jeweiligen Jahres veröffentlicht.