Nichtchemische Verfahren zur Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen


Aktualisierung: März 2025
- Thermische Unkrautbekämpfung
- Heißes Wasser oder heißer Dampf
- ELMOTherm Heißwasser- / Heißwasser-Schaumverfahren
- Reinex Heißdampf- und Heißwasserhochdruckanlagen
- IproTech HWS-Verfahren
- GEYSIR Heißwasser-/ Heißdampfsystem
- EMPAS Multicleaner-Heißwassergerät
- Oeliatec Heißwasser Unkrautbekämpfung
- Bio Mant Aqua, Serie WeedSolution
- Waterkracht Weedmaster TM 221
- WeedLess Heißwassergerät Box 2.0 von Tuchscherer
- Weitere Anbieter ohne nähere Beschreibung
- Infrarot - Verfahren / Heißluft - Verfahren
- Abflammverfahren
- Heißes Wasser oder heißer Dampf
- Unkrautbekämpfung mit Strom
- Mechanische Unkrautbekämpfung
- Wildkrautbürsten
- Wildkraut-Tellerbürsten und Wildkrautentferner von Kersten Arealmaschinen
- Wildkrautbürsten der Agria-Werke
- Wildkrautbürsten der Fiedler GmbH
- GEPA Unkraut-Jet 400 Plus
- AS 50 WeedHex Wildkrautentferner von AS-Motor und AS 60 EWeedhex Akku-Wildkrautbürste
- Stella RadEX 50
- Wildkrautbürste WKB 660 Honda
- Wildkrautmaschine KM 12 SV von Michaelis
- Weitere Hersteller bzw. Vertreiber von Wildkrautbürsten ohne nähere Beschreibung
- Zinkenbewehrte Walzen, Stachelrotoren, Wildkrauteggen und ähnliches
- Wildkrautbürsten
- Geräte für den Haus- und Kleingarten
- Abflamm- oder Infrarottechnik
- Heißwasser Technik
Hinweise
Anmerkung
Die vorliegende Aufstellung von Geräteherstellern und -händlern im Marktbereich nichtchemische Unkrautbekämpfung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Wertung dar. Sie soll nur ein möglichst breites Informationsangebot bieten, wobei in jedem Einzelfall eben unterschiedliche Verfahren und Geräte angebracht sein können. Die Angaben sind jeweils Herstellerangaben.
1. Thermische Unkrautbekämpfung auf Nichtkulturland
Hinweis: Für alle Arten der Thermischen Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen wird keine Ausnahmegenehmigung nach § 12,2 Pflanzenschutzgesetz benötigt.
Die thermischen Unkrautbekämpfungsverfahren eignen sich grundsätzlich für alle Arten von Wegedecken. Inzwischen arbeiten auch viele Hersteller bzw. Dienstleister mit ihren Maschinen auf Oberflächen aus Kunststoff oder Bitumen, je nach Flächenbeschaffenheit mit leichten Einschränkungen.
Bei den Heißwasser / Heißschaumverfahren handelt es sich bei den Angaben zur Wassertemperatur an den Austrittsöffnungen bzw. Düsen der Handlanzen bzw. Anbauagregaten um Herstellerangaben. Die tatsächlich in der Praxis erreichbaren Heißwassertemperaturen auf der Pflanzenoberfläche schwanken stark und sind von vielen Faktoren abhängig. Unter anderem ist hier die Außentemperatur zum Zeitpunkt der Behandlung zu nennen. Außerdem gilt: je länger der Schlauch bei Handlanzen, desto kühler das Wasser an der Austrittsöffnung!
Bei den Verfahren mit offener Flamme und zum Teil auch beim Einsatz der Infrarot-Technik ist auf die erhöhte Brandgefahr zu achten.
2. Unkrautbekämpfung mit Strom
Eine neuere Entwicklung ist die Unkrautbekämpfung mit elektrischem Strom. Hierbei fließt beim Überfahren Strom durch das Pflanzensystem inklusive Wurzel, durch Kontakt mit stromführenden Materialien wie z.B. Metallstreifen oder Elektroden an Handlanzen. Die Pflanzen sterben dann durch einen Stromschock ab. Bisher ist jedoch nur ein Hersteller mit praxisreifen Maschinen auf dem Markt. Angestrebt ist ein Einsatz dieses Systems sowohl auf Nichtkulturland, als auch auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen. Entscheidend dürfte bei der Durchsetzung eines solchen Verfahrens die Höhe des Strombedarfs sowie die Herkunft des Stroms (erneuerbare oder fossile Energien) sein. Letzteres gilt mit leichten Einschränkungen auch für die Thermischen Verfahren zur Unkrautbekämpfung.
Fast alle Anbieter haben neben den diesel- oder benzinbetriebenen Antriebsmotoren und Pumpen inzwischen auch geräuschärmere, elektrisch betriebene Varianten mit Akkus im Portfolio. Dies gilt sowohl für Geräte der thermischen, wie auch der mechanischen Unkrautbekämpfung.
3. Mechanische Unkrautbekämpfung auf Nichtkulturland
Hinweis: Für alle mechanischen Verfahren der Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen wird keine Ausnahmegenehmigung nach § 12,2 Pflanzenschutzgesetz benötigt.
Nicht nur durch hohe Temperaturen kann unerwünschter Pflanzenbewuchs auf befestigten Flächen beseitigt werden, es gibt auch verschiedene mechanische Verfahren zu diesem Zweck. Zunächst soll hier das Beseitigen von Wildkraut durch verschiedene Arten von Bürsten und Besen beschrieben werden.
Wildkrautbürsten als rotierende Tellerbürsten bestehen aus gedrehten Stahlzöpfen mit je nach Fabrikat und Einsatzgebiet unterschiedlichen Zopfabständen. Ebenso gibt es Nylon-Stahl Bürsten, solche aus Wellflachdraht oder auch mit reinen Kunststoffborsten.
Für regelmäßige Unterhaltspflege eignen sich auf gepflasterten Flächen eher die weicheren Runddraht- oder auch Wellflachdrahtbürsten. Stahlbürsten mit weiter auseinander stehenden Zöpfen wirken sehr aggressiv und sind eher für die anfängliche Beseitigung von mehrjährig eingewachsenen Unkräutern geeignet. Für besonders empfindliche Bodenbeläge eignen sich am besten Kunststoffborsten.
Walzenbürsten sind ebenfalls mit unterschiedlichen Bürstenmaterialien lieferbar und eignen sich für ebene Flächen mit relativ gleichmäßigem Unkrautbesatz.
Entscheidend für den Bekämpfungserfolg der Bürstensysteme ist ein Behandlungsbeginn im zeitigen Frühjahr, solange die Unkräuter klein und entsprechend empfindlicher sind. Erstmalige Behandlungen von Flächen mit eingewachsener Altverunkrautung sollten bereits im Herbst stattfinden, damit im Folgejahr die Anzahl der notwendigen Behandlungen und damit die Kosten nicht unvertretbar hoch werden.
Im kommunalen Bereich sind handgeführte Geräte mit Wildkrautbesen wieder häufiger im Einsatz. Sie sind für kleinere Flächen wie kleine Parkplätze, Spielplätze, Rinnsteine, gepflasterte Straßenmittelinseln usw. wirtschaftlich. Die Anzahl der Hersteller von kleinen, einem Rasenmäher ähnlichen Geräten zur kombinierten Wegepflege und Unkrautbekämpfung steigt kontinuierlich.
Auf großen zu pflegenden Flächen sollten Zweiachsschlepper zum Einsatz kommen. Eine optimale Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an Geländebedingungen und Unkrautsituation ermöglicht am besten ein Hydrostatischer Antrieb mit Differentialsperre.
Viele Hersteller fahren inzwischen zweigleisig, d.h. sie bieten Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung und zusätzlich ein Abflamm-, Infrarot- oder Heißwassergerät an. Mechanische und Thermische Verfahren ergänzen sich gegenseitig und sind Bestandteil von Flächenpflegekonzepten.
Bei allen Unkrautbekämpfungsverfahren muss nachgearbeitet werden. Das bedeutet, dass das behandelte bzw. herausgebürstete Unkraut in einem zweiten Arbeitsgang beseitigt werden muss, wenn der Geräteträger keine Aufnahmeeinheit besitzt. Sonst sorgen die auf den Flächen oder in den Fugen verbleibenden organischen Rückstände incl. Samen mit ihrer Düngewirkung für einen besonders schnellen Nachauflauf von Unkräutern.
Sehr wichtig für gute Erfolge bei allen nichtchemischen Unkrautbekämpfungsverfahren sind gut eingearbeitete, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Je mehr Erfahrung sie durch regelmäßiges Arbeiten mit „ihren“ Geräten gewinnen umso nachhaltiger und im Endeffekt wirtschaftlicher wird die Bekämpfung ohne Herbizide sein.
Verbindliche Preise auf dem jeweils aktuellen Stand sind jeweils nur bei den Herstellern bzw. Vertreibern der einzelnen Maschinen zu erfahren.
4. Unkrautbekämpfung im Haus- und Kleingarten
Für Hausgartenbesitzer gelten selbstverständlich dieselben gesetzlichen
Grundlagen wie für Kommunen und Gewerbetreibende zur Pflege ihrer Grundstücke.
Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) auf Gehwegen, Einfahrten
und sonstigen befestigten Flächen ist auch im Privatbereich sowie auf
Hof- und Betriebsflächen aufgrund der Abschwemmungsgefahr in Gullys oder
Vorfluter und der damit verbundenen Gewässerbelastung verboten. Verstöße
können mit Bußgeldern geahndet werden.
Neben den mechanischen Verfahren wie hacken, jäten, Heißwasser mit
festem Besen, Hochdruckreiniger, Stahlbürsten und dem Verwenden eines Fugenkratzers
bieten einige Firmen auch Kleingeräte zur nichtchemischen Unkrautbekämpfung
für den Privatbereich an.
Weitere Tipps zu alternativen Verfahren liefert das Faltblatt "Gewässerschutz geht uns alle an", das Sie unter www.wasser-und-pflanzenschutz.de finden. Informationsmaterial stellt auch der Niersverband unter www.niersverband.de in der Rubrik "Wir über uns, Öffentlichkeitsarbeit, Info-Materialien" zur Verfügung. Hier kann das Faltblatt "Pflanzenschutzmittel - Ein Problem für die Niers und ihre Nebengewässer" heruntergeladen werden.
Ansprechpartner
- Bracke, Susanne, Telefon: 02303 96161-87