Präventionsmaßnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in NRW

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Besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in nordrhein-westfälische Schweinebestände

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat sich in den vergangenen Jahren in zahlreichen europäischen Ländern ausgebreitet. Deutschland ist seit September 2020 unmittelbar von der ASP betroffen. Inzwischen wurden mehr als viertausend mit ASP infizierte Wildschweine aufgefunden. Seit dem ersten Auftreten der Tierseuche in der ostdeutschen Schwarzwildpopulation wurde die Infektion bereits auch in mehreren deutschen Hausschweinebeständen nachgewiesen. Die Viruserkrankung führt nicht nur zu erheblichem Tierleid, sondern verursacht auch große wirtschaftliche Schäden. Die Gefahr eines Ausbruchs der ASP in Nordrhein-Westfalen ist unmittelbar und so deutlich wie nie zuvor.

Schweinehalterinnen und Schweinehalter sind unabhängig von der Größe ihrer Schweinehaltung mehr denn je gefordert, durch eine konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen alles zu unternehmen, um das Eindringen und die Verbreitung des Virus zu verhindern.

Die Maßnahmen, die zusätzlich zu den Vorgaben der nationalen Schweinehaltungshygieneverordnung gelten, sollen angesichts der aktuellen Bedrohungslage dazu beitragen, eine mögliche Infektion mit der ASP zu verhindern bzw. früh identifizieren und schnellstmöglich zielgerichtete Bekämpfungsmaßnahmen ergreifen zu können.

Zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen

  1.  Zutritt betriebsfremder Personen begrenzen: Zutritt nur unter Nutzung betriebseigener Schutzkleidung und Dokumentation in einem Besucherbuch.
  2.  Personal aufklären: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen auf die besondere Einschleppungsgefahr der ASP und die geltenden Biosicherheitsanforderungen hingewiesen werden.
  3.  Kontakt zu Wildschweinen muss verhindert werden: Der direkte sowie der indirekte Kontakt von Tieren oder Materialien zu Wildschweinen muss unabhängig von der Größe der Tierhaltung über eine geeignete Einfriedung verhindert werden.
  4.  Gefahr durch jagdliche Tätigkeit: Schweinehalterinnen und Schweinehalter sollten auf Jagdaktivitäten in ASP-Restriktionszonen verzichten. Wenn Kontakt zu Wildschweinen bestand, muss alles gereinigt und desinfiziert werden.
  5.  Organisches Beschäftigungsmaterial und Einstreu: Es sollte nicht aus ASP-Gebieten bezogen werden. Andernfalls und bei unbekannter Herkunft sollte dieses zunächst mind. 6 Wochen wildschweinsicher gelagert werden.
  6.  Eigenkontrolle der Biosicherheit: Der durch die Tierseuchenkasse angebotene kostenfreie E-Learning-Kurs zum Thema Biosicherheit kann bei der Eigenkontrolle helfen.
  7. Biosicherheit überprüfen: Auf Nachfrage stehen die Veterinärämter für schweinehaltende Betriebe in NRW für die Durchführung kostenloser amtlicher Biosicherheitschecks zur Verfügung.

Früherkennungssystem in schweinehaltenden Betrieben

  1.  Blutprobenuntersuchungen an lebenden Schweinen: Im Falle des Auftretens unspezifischer Krankheitsanzeichen ist unverzüglich eine tierärztliche Abklärungsuntersuchung zum Ausschluss von ASP zu veranlassen.
  2.  Blutprobenuntersuchungen an verendeten oder notgetöteten Schweinen – Falltier-Monitoring:
    •  In Schweinehaltungen bis zu einem Tierbestand von 100 Tieren sind wöchentlich die ersten beiden verendeten oder notgetöteten Schweine, die über 60 Tage alt sind, untersuchen zu lassen.
    •  In Betrieben mit mehr als 100 Tieren müssen wöchentlich die ersten beiden verendeten oder notgetöteten Schweine, die über 60 Tage alt sind, nur dann untersucht werden, wenn die nachfolgenden Mortalitäten überschritten werden:
      •  mehr als 1 % verendete Tiere innerhalb von 7 Tagen an einem Betriebsstandort bei Mast- oder Zuchttieren
      •  mehr als 2 % verendete Tiere innerhalb von 7 Tagen an einem Betriebsstandort bei Aufzuchtferkeln.

Schweinehalterinnen und Schweinehalter können ihre bestandsbetreuende Tierarztpraxis beauftragen oder die Probe nach vorangegangener theoretischer und praktischer Anleitung durch die bestandsbetreuende Praxis auch selber entnehmen.

Entnahme von Herzblut bei verendeten Tieren durch die Landwirtin oder den Landwirt

Die Proben bei verendeten Schweinen werden als Blutproben direkt aus dem Herzen entnommen. Dazu wird das Schwein auf der rechten Körperseite gelagert.

Zur Probennahme wird das linke Vorderbein leicht nach vorne gezogen. Die richtige Einstichstelle liegt etwa ein bis zwei fingerbreit hinter dem Vorderbein auf Höhe des Schultergelenks. Trifft man beim Einstich auf eine Rippe, muss die Einstichstelle leicht seitlich korrigiert werden.

Blutentnahme bei einem toten SchweinBild vergrößern

Der Einstich kann mit aufgesetztem EDTA-Blutröhrchen erfolgen. Nach dem Durchstechen der Haut sollte ein leichter Unterdruck im Röhrchen erzeugt werden, indem es leicht aufgezogen wird. So ist sofort erkennbar, wenn das Herz getroffen wurde und Blut in das Röhrchen läuft.

Blutentnahme bei einem toten SchweinBild vergrößern

Richtiger Versand der Proben von verendeten Schweinen

Die EDTA-Röhrchen müssen für eine korrekte Probenerfassung mit einem Barcode gekennzeichnet werden. Ein Teil des Barcodes wird dann auf den Einsendeschein geklebt.

Für jede Betriebseinheit (VVVO) ist ein separater Einsendeschein zu verwenden. Diese können ausschließlich aus der HI-Tier-Datenbank generiert werden.

Probenahmeset für BlutprobenBild vergrößern

Für den ordnungsgemäßen Versand werden die Blutproben in einen auslaufsicheren Beutel mit saugfähigem Material gepackt. Dieser wird dann zusammen mit dem Einsendeschein in einer Umverpackung mit der Kennzeichnung "UN 3373 - Biologisches Material Kat. B" an das zuständige Untersuchungsamt geschickt.

Weitere Informationen und Links

Das notwendige Probenbegleitschreiben zur Einsendung der Proben von verendeten Tieren erstellen Sie bitte mit Ihrem Zugang zur HIT-Datenbank: www.hi-tier.de

Sofern sich bei der Probennahme Probleme ergeben, wenden Sie sich bitte an Ihre bestandsbetreuende Tierarztpraxis, die Sie bei der korrekten Entnahme der Proben von verendeten Schweinen unterstützen wird.