Rechtliche Grundlagen

Seit dem 01. November 2018 gilt die VO (EU) 2016/1012 „EU-Tierzuchtverordnung“, sie hat die Richtlinien und Entscheidungen der Europäischen Kommission zur Tierzucht ersetzt. Inhalte:

  • Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zucht-material und für ihre Verbringung in die Union
  • Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
  • Genehmigung ihrer Zuchtprogramme
  • Rechte und Pflichten von Züchtern, Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
  • Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher
  • Zulassung zur Zucht von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial
  • Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
  • Ausstellung von Tierzuchtbescheinigungen
  • Durchführung amtlicher Kontrollen
  • Amtshilfe und Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten;
  • Durchführung von Kontrollen durch die Kommission in Mitgliedstaaten und Drittländern

Die EU-Tierzuchtverordnung wird durch sogenannte Durchführungsverordnungen ergänzt. Diese geben zum Beispiel die Muster für Tierzuchtbescheinigungen vor.

DVO (EU) 2017/717 in Verbindung mit DVO (EU) 2020/602 und DVO (EU) 2021/761

Die Equiden nehmen hierbei eine Sonderstellung ein, da die Tierzuchtbescheinigung für einen Equiden im Equidenpass enthalten ist und die Identifizierung und Kennzeichnung von Equiden veterinärrechtlich geregelt ist. Daher gilt hier die DVO (EU) 2021/963 in Verbindung mit der Del. VO (EU) 2017/1940

Auf Bundesebene sind weitere tierzuchtrechtliche Regelungen zu nennen, die die Umsetzung der EU-Tierzuchtverordnung sicherstellen und auch ergänzen.