Tierzuchtrechtliche Überwachung

Die EU-Tierzuchtverordnung enthält Vorgaben für die Durchführung amtlicher Kontrollen. Diese sind einheitlich und nach dokumentierten Verfahren durchzuführen. Um zu einer möglichst deutschlandweiten Einheitlichkeit der Kontrollen zu kommen, hat die AG- Tierzuchtrecht des Verbandes der Landwirtschaftskammer das „Handbuch tierzuchtrechtliche Überwachung“ erstellt. Das Handbuch dient den zuständigen Behörden als Arbeitshilfe und kann gleichzeitig den zu überprüfenden Akteuren Informationen zur Durchführung amtlicher Kontrollen liefern. So kann der rechtlich festgelegte Anspruch an Transparenz erfüllt werden.