Zuchtmaterialbetriebe
Um Zuchtmaterial gewinnen, aufbereiten, anbieten und abgeben zu dürfen, bedarf es einer Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz bzw. einer tierseuchenrechtlichen Zulassung. Planen Sie beispielsweise die Gründung einer Besamungsstation, beraten wir Sie gerne zu den rechtlichen Voraussetzungen. Wünschen Sie eine tierseuchenrechtliche Zulassung zur Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel, erläutern wir den Zulassungsweg und stellen den Kontakt zur jeweils zuständigen Behörde her.
Für eine unverbindliche Beratung wenden Sie sich gerne an Frau Nadine Frische.
Möchten Sie sich über bestehende Zuchtmaterialbetriebe informieren, finden Sie hier eine Übersicht der Betriebe, die über eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz verfügen:
Übersicht bestehende Zuchtmaterialbetriebe
Zuchtmaterialbetriebe mit einer Zulassung zum innergemeinschaftlichen Handel finden Sie hier .
Übersicht Zuchtmaterialbetriebe mit einer Zulassung zum innergemeinschaftlichen Handel
- Antrag auf Erlaubnis zum Betreiben einer Besamungsstation nach § 18 Tierzuchtgesetz
160 KByte
- Antrag auf Neuerteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Besamungsstation nach §18 Tierzuchtgesetz
135 KByte
- Checkliste Zulassung einer Besamungsstation nach § 18 Tierzuchtgesetz
177 KByte
- Meldung Hengstbestand - nationale Besamungsstationen
11 KByte
- Meldung Hengstbestand - EU-Besamungsstationen
11 KByte
- Arbeitshilfe nationale Besamungsstationen Equiden
2 MByte