Beitragsbonus für BHV1-freie Betriebe, Beihilfe zu den Kosten des Q-Fieber-Impfstoffes

Rindergesundheitsdienst

Rinderhalter aufgepasst: Ab 2014 Rinderbeitrag 6 € je Tier; Bonus für BHV1-freie Betriebe. Außerdem Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes gegen Q-Fieber - die Tierseuchenkasse NRW informiert

In seiner Sitzung am 23. Juli 2013 hat sich der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW für eine Erhöhung des Grundbetrages bei Rindern und einen Bonus für BHV1-freie Betriebe ausgesprochen.

In NRW befinden sich zur Zeit in ca. 700 Betrieben noch ca. 14.000 Reagenten. Diese Reagenten stellen eine ernsthafte Gefahr für die bereits sanierten Bestände dar. Für einen weiteren Fortschritt der Sanierung ist es daher zwingend erforderlich, dass die noch vorhandenen Reagenten zeitnah aus den Beständen entfernt werden.

Um das angestrebte Ziel zu erreichen, dass auch die letzten Rinderbestände BHV1-frei werden, hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW am 23.07.13 eine Beitragsermäßigung zugunsten BHV1-freier Betriebe beschlossen. Die Beitragsermäßigung wird als sinnvolles Instrument zur Förderung und Honorierung der Bekämpfungsmaßnahmen angesehen.

Der Jahresbeitrag 2014 für Betriebe, die nicht BHV1-frei sind, beträgt 6 € pro Rind. Rinderhalter, deren Betrieb am 15.02.14 BHV1-frei ist, zahlen einen ermäßigten Jahresbeitrag in Höhe von 2 € je Rind. Wichtig ist, dass der Status der BHV1-Freiheit am 15.02.14 in der HIT-Datenbank dokumentiert ist.

Wird der Status erst nach diesem Zeitpunkt erreicht und in HIT eingetragen, wird die Beitragsermäßigung für 2014 nicht gewährt; der Betrieb hat also 6 € je Rind zu zahlen. Der ermäßigte Beitrag kann dann erst im Folgejahr in Anspruch genommen werden. Der Status der BHV1-Freiheit wird durch das zuständige Veterinäramt zuerkannt. Die Voraussetzung dafür ist, dass kein BHV1-positives Rind (= Reagent) im Bestand ist und die Anforderungen der BHV1-Verordnung erfüllt werden.

Bei der Kalkulation der Beitragshöhe für 2014 wurde berücksichtigt, welche Kosten BHV1-freie Betriebe und welche Kosten nicht BHV1-freie Betriebe verursachen würden. Der Unterschied von 4 € pro Rind erklärt sich dadurch, dass die nicht BHV1-freien Betriebe verpflichtet sind, alle über neun Monate alten weiblichen Rinder und zur Zucht bestimmte männliche Rinder blut- oder milchserologisch im Abstand von max. 12 Monaten untersuchen und die Reagenten impfen zu lassen. Demgegenüber müssen die BHV1-freien Betriebe zur Aufrechterhaltung des Status nur noch milchserologische Kontrolluntersuchungen von Sammelmilchproben oder Einzelmilchproben im Abstand von max. 12 Monaten durchführen lassen.

Allen Betrieben, die Reagenten im Bestand haben, wird dringend empfohlen, diese zeitnah der wirtschaftlichen Verwertung zuzuführen. Dieser Schritt trägt zum einen zum Fortschritt der BHV1-Sanierung bei und erspart zum anderen den um 4 € je Rind höheren Jahresbeitrag der Tierseuchenkasse.

Beihilfe für Impfstoff gegen Q-Fieber

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse hat in seiner Sitzung am 23.07.13 den Beschluss gefasst, eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes gegen Q-Fieber zu gewähren, wenn ein positiver PCR-Nachweis und Klinik im Bestand vorliegen.

Bei Q-Fieber handelt es sich um eine Zoonose (= von Tier zu Mensch übertragbare Infektionskrankheit), die immer wieder zu schweren Erkrankungen beim Menschen führt. So verursacht die Infektion grippeähnliche Symptome; bei Erkrankungen in der Schwangerschaft kann es zum Abort oder zur Frühgeburt kommen. Der Erreger des Q-Fiebers führt in Rinder-. Schaf- und Ziegenbeständen nur selten zu Erkrankungen von Tieren. Er kann aber Ursache von Aborten, Fruchtbarkeitsstörungen und unspezifischen Bestandsproblematiken sein.

Die Untersuchungen zum Nachweis von Q-Fieber hat der Tierarzt in einem der staatlichen Untersuchungseinrichtungen in NRW durchführen zu lassen. Die Kosten für diese Untersuchungen werden von der Tierseuchenkasse im Rahmen des Früherkennungssystems übernommen.

In Betrieben mit Q-Fieberklinik sollte neben der antibiotischen Behandlung grundsätzlich auch die Schutzimpfung der vor allem weiblichen Jungtiere vor der Trächtigkeit durchgeführt werden. Der Impfstoff gegen Q-Fieber schützt nach einer Grundimmunisierung. Um eine Herde dauerhaft und wirksam zu schützen, sollte die Impfung über einen Zeitraum von 3 Jahren durchgeführt werden.

Um die Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes zu erhalten, muss sich der Tierhalter schriftlich verpflichten, die Impfung mindestens 3 Jahre durchzuführen. Nachdem der Tierhalter die Verpflichtungserklärung bei der Tierseuchenkasse vorgelegt hat, können er und sein Tierarzt die Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen. Diese bestellt den für den Betrieb erforderlichen Impfstoff bei der Firma Ceva; der Impfstoff wird dann direkt an den Tierarzt ausgeliefert. Die Kosten der Impfgebühr und die sonstigen Kosten der tierärztlichen Leistungen hat der Tierarzt mit dem Tierhalter abzurechnen, die Kosten des Impfstoffes übernimmt die Tierseuchenkasse.

Sollte sich ein Zeitraum von weniger als 3 Jahren für die durchzuführenden Impfungen

im Einzelfall als ausreichend erweisen, hat der Tierarzt dies der Tierseuchenkasse schriftlich vorab mitzuteilen, die Tierseuchenkasse entscheidet dann im Einzelfall, ob sie Kosten für den bereits zur Verfügung gestellten Impfstoff zurück fordert.