Merzungsbeihilfe wird bereits bei Abschaffung von 20 Reagenten gezahlt
Rinderbeitrag steigt 2015 auf 12 € je Tier - Bonus für BHV1-freie Betriebe in Höhe von 10 € je Tier
In seiner Sitzung am 12. März 2014 hatte der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse beschlossen, dass die Tierseuchenkasse Betrieben eine Beihilfe gewährt für BHV1-positive Rinder (=Reagenten), die ab dem 12. März 2014 unmittelbar zur Schlachtung verbracht wurden bzw. werden. Voraussetzung war unter anderem der Abschluss der Reagentenmerzung bis zum 31. Dezember 2015. Für Betriebe mit mehr als 50 Reagenten wurde festgelegt, dass diese erstmals nach Merzung von mindestens 50 % der Reagenten eine Beihilfe beantragen können.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass Betriebe die Merzung von mehreren Reagenten finanziell nicht ohne weiteres auffangen können. Die Zahlung der Beihilfe wird dringend benötigt, um den Einkommensausfall (Michausfall) ausgleichen und negative Tiere zukaufen zu können.
Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse hatte daher in seiner Sitzung am 3. Juli 2014 seinen ursprünglichen Beschluss dahingehend geändert, dass die Zahlung der Beihilfe in Betrieben mit mehr als 20 Reagenten erstmals nach Merzung von mindestens 20 Reagenten erfolgt. Die weiteren Zahlungen erfolgen jeweils nach Abschaffung weiterer 20 Reagenten bzw. der noch verbliebenen Reagenten.
Da die schnellstmögliche Merzung aller Reagenten das effektivste Mittel ist, um die bereits BHV1-freien Betriebe zu schützen und die BHV1-Bekämpfung in Nordrhein-Westfalen zum Abschluss zu bringen, kann allen Rinderhaltern nur dringend empfohlen werden, die Gelegenheit, mit finanzieller Unterstützung durch die Tierseuchenkasse BHV1-frei zu werden, zu nutzen.
In seiner Sitzung am 3. Juli 2014 hat sich der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW auch für eine Erhöhung des Grundbetrages bei Rindern auf 12 € und einen Bonus für BHV1-freie Betriebe in Höhe von 10 € im Jahr 2015 ausgesprochen.
In NRW befinden sich zurzeit in ca. 370 Betrieben noch ca. 9.700 Reagenten. Diese Reagenten stellen eine ernsthafte Gefahr für die bereits sanierten Bestände dar. Für einen weiteren Fortschritt der Sanierung ist es daher zwingend erforderlich, dass die noch vorhandenen Reagenten zeitnah aus den Beständen entfernt werden.
Um das angestrebte Ziel möglichst schnell zu erreichen, hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW beschlossen, von der durch das Tiergesundheitsgesetz vorgegebenen Möglichkeit Gebrauch zu machen und den Beitrag risikoorientiert zu staffeln. Der Sanierungserfolg bei BHV1-freien Betrieben wird mit einer Beitragsermäßigung in Höhe von 10 € honoriert.
Der Beitragsbonus wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Status der BHV1-Freiheit am 15. Februar 2015 in der HIT-Datenbank dokumentiert ist oder das Veterinäramt der Tierseuchenkasse bestätigt, dass der Betrieb seit 2014 konsequent mit dem Veterinäramt abgestimmte Sanierungsmaßnahmen durchgeführt hat.
Auch Betriebe, die den Status der BHV1-Freiheit am 15. Februar 2015 nicht erlangt haben, weil es trotz umgesetzter Sanierungsmaßnahmen zu einer Re- oder Neuinfektion gekommen ist, zahlen den ermäßigten Beitrag von 2 € je Rind. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich also, mit Sanierungsmaßnahmen zum Abschluss der BHV1-Bekämpfung in Nordrhein-Westfalen beizutragen.