Versicherung ist Pflicht!

Bis Ende 2013 brauchten Viehhandelsunternehmen und Sammelstellen Tiere, die erst nach den Stichtagen (01.01. und 15.02) in Besitz genommen wurden, nicht der Tierseuchenkasse melden. Diese Situation konnte durchaus problematisch sein, da bei einem Seuchenausbruch die Kenntnis vom Standort aller Tiere unerlässlich ist für die schnelle und effektive Tierseuchenbekämpfung.

Viehhandelsunternehmen und Sammelstellen haben daher ab 01.01.2014 der Tierseuchenkasse schriftlich die maximale Anzahl der Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen zu melden, die im Beitragsjahr 2014 in Besitz genommen werden können (§ 1 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung von Regelungen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung).

Bisher hätten im Falle eines Seuchenausbruchs die Unternehmen wegen des fehlenden Entschädigungsanspruchs die Kosten der Tötung von Tieren, der Tierkörperbeseitigung und die Kosten der Reinigung und Desinfektion selbst tragen müssen.

Die nun geregelte Melde- und Beitragspflicht hat zur Folge, dass die Tierseuchenkasse die Kosten der Tötung und Tierkörperbeseitigung übernimmt; des weiteren werden auch die meist beträchtlichen Kosten für die Reinigung und Desinfektion des Unternehmens bezahlt. Es sprechen somit gewichtige Gründe für eine Tierzahlmeldung und Beitragspflicht seitens der Viehhandelsunternehmen und Sammelstellen.

Der Grundbeitrag für Viehhandelsunternehmen und Sammelstellen beträgt 50 €. Zusätzlich zum Grundbeitrag wird für die Beitragsberechnung die Tierart, aus der sich der höchste Beitrag errechnet, herangezogen.

Für das Jahr 2014 werden folgende Beiträge erhoben:

  • Pferde: 1 € je Tier
  • Rinder: 2 € je Tier
  • Schweine : 0,20 € je Tier
  • Schafe und Ziegen: 1 € je Tier

Beispielsweise bedeutet dies für ein Viehhandelsunternehmen, dass einen Höchstbesatz von 500 Schweinen meldet, dass ein Jahresbeitrag in Höhe von 150 € zu zahlen ist:

Grundbeitrag in Höhe von 50 €;  500 x 0,20 € = 100 €.

Bei einem Viehhandelsunternehmen, dass einen Höchstbesatz von 500 Schweinen, 200 Rindern und 50 Pferden meldet, würde der Jahresbeitrag 450 € betragen:

Grundbeitrag in Höhe von 50 €;  200   x   2 € für die Rinder, da 2 € höchster Beitragssatz = 400 €.

Beitragspflichtig sind nur Tiere, die tatsächlich auch in Besitz genommen, das heißt aufgestallt, werden.

Für Tiere, die im sogenannten Streckengeschäft verkauft werden, wird kein Beitrag erhoben.

In Beständen mit mehr als 100 Pferden, 50 Rindern, 500 Schweinen und 100 Schafen bzw. Ziegen ist jede Überschreitung des angegebenen Höchstbesatzes um mehr als 10 Prozent der Tierseuchenkasse unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nachgemeldete Tiere sind beitragspflichtig.