Wasserschutz und Gewässer
Landwirtschaft und Wasserwirtschaft müssen keine Gegensätze sein. Exakte Nährstoffanalysen, Planung sowie optimierte Haltungs- und Produktionstechniken sichern den Ertrag, ohne die Umwelt zu gefährden. Zum Schutz unseres Wassers und der Zukunft der Betriebe unterstützen wir die Landwirtschaft und den Gartenbau flächendeckend, gemeinsam mit den Wasserwerken und dem Land NRW. Unsere Spezialisten beraten in allen Fragen des Wasserschutzes - ohne die Erfordernisse der Betriebe aus den Augen zu verlieren. Beratungsfelder sind das Nährstoff- und Wirkstoffmanagement, der Pflanzenschutz sowie der Erosionsschutz.
12 Punkte-Programm in Nordrhein-Westfalen 2021
Am 22. März 2021, dem Weltwassertag, haben das Umweltministerium NRW, die Landwirtschaftskammer NRW und zahlreiche Verbände aus Landwirtschaft, Gartenbau und Wasserversorgung ein neues 12-Punkte-Programm für einen weiteren Ausbau der gemeinsamen Schutzkooperationen für das Trinkwasser unterzeichnet. 2 MByte
3. Novelle der Rahmenvereinbarung
Die dritte Novelle nach 2002 und 2012 der Rahmenvereinbarung zur Kooperation der Wasserwirtschaft mit der Landwirtschaft vom 14. November 1991 haben am 17. Dezember 2021 die Vorstände der Landesgruppen Nordrhein-Westfalen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) des Deutschen Vereins für Gas- und Wasserwirtschaft (DVGW), des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) und der Präsident der Landwirtschaftskammer NRW, unterzeichnet.
Trinkwasserschutz in Kooperationsgebieten
In 118 Kooperationen arbeiten rund 11 500 Landwirte und Gärtner mit über 180 Wasserversorgungsunternehmen zusammen. Sie werden von über 70 Spezialberatern und -beraterinnen der Landwirtschaftskammer, die von den Wasserversorgern finanziert werden, in allen Fragen des Wasserschutzes beraten. Schwerpunkte der Arbeit sind die Minimierung von Nährstoffausträgen und die Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen in Grund- und Oberflächengewässer.
EG-Wasserrahmenrichtlinie - Beratungskonzept
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Landwirtschaftskammer mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Landwirtschaft und des Gartenbaues beauftragt. Dabei geht es um Grundwasser und Oberflächengewässer außerhalb von Wasserschutzgebieten, die zurzeit aufgrund landwirtschaftlicher Einträge erhöhte Gehalte an Nitrat, Ammonium oder Pflanzenschutzmitteln aufweisen.
EG-Wasserrahmenrichtlinie - Gewässerentwicklung, Hydromorphologie
Die Bedeutung intakter Gewässer als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten liegt auf der Hand. Gewässer besitzen aber auch wichtige Funktionen beispielsweise für die Be- und Entwässerung von Flächen oder für die Ableitung von Niederschlägen. Zur Stärkung der ökologischen Funktionen gibt es vielerorts Projekte, in denen gemeinsam mit der Landwirtschaft Gewässer durch geeignete Maßnahmen renaturiert oder optimiert werden.
Hochwasserschutz und Wasserrückhaltung
Die seit 2007 gültige Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der EU ist gewissermaßen die Schwester-Richtlinie zur Wasserrahmenrichtlinie. Bis Ende 2013 waren Hochwasser-Gefahrenkarten und Hochwasser-Risikokarten zu erstellen, bis Ende 2015 dann Hochwasserrisiko-Managementpläne zu erarbeiten. Der Prozess wird weitergeführt.
Wasserschutzplanung und Wasserrechte
Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen festgelegte Ge- und Verbote sowie Handlungsbeschränkungen gelten, um das Wasser vor Verunreinigungen zu schützen. Wasserschutzgebiete werden überwiegend zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt.
Veröffentlichungen
Der Wasserschutz ist mittlerweile fester Bestandteil in vielen Arbeitsbereichen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Über die Ergebnisse wird in verschiedenen Broschüren und Faltblättern berichtet.