Wasserschutzplanung und Wasserrechte
Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen festgelegte Ge- und Verbote sowie Handlungsbeschränkungen gelten, um das Wasser vor Verunreinigungen zu schützen. Wasserschutzgebiete werden überwiegend zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt. Die Festsetzung von Schutzgebieten erfolgt durch Rechtsverordnung der zuständigen Landesregierung, welche diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen kann, z. B. auf die unteren Wasserbehörden der Kreise. Für die Lage und Größe eines Wasserschutzgebietes sind neben der natürlichen Schutzwirkung des Untergrundes vor allem Fließrichtung und -geschwindigkeit ausschlaggebend.
Trinkwasserschutzgebiete werden nach allgemein anerkannten Regeln der Technik üblicherweise in drei Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt, die Wasserschutzzonen
- 1 - Fassungsbereich,
- 2 - Engeres Schutzgebiet und
- 3 - Weiteres Schutzgebiet.
Viele landwirtschaftlich genutzte Flächen liegen in Wasserschutzgebieten, sodass sie in unterschiedlichem Ausmaß von den in der Schutzgebietsverordnung festgelegten Verboten und Handlungsbeschränkungen betroffen sind. Je weiter eine Fläche vom Brunnen entfernt ist, desto geringer sind in der Regel die Einschränkungen de Nutzung.
Wasserschutzplanung
In NRW existieren zurzeit knapp 700 Wasserschutzgebiete - festgesetzt und geplant - mit insgesamt mehr als 550.000 ha Fläche. Neben den Waldgebieten sind insbesondere landwirtschaftliche Flächen davon betroffen.
Wasserrechte, wasserrechtliche Erlaubnisse
In NRW sind über 6.000 Millionen m³ als Wasserrechte vergeben - die meisten hiervon als Kühlwasser für Kraftwerke aus oberirdischen Gewässern, wodurch landwirtschaftliche Belange in den meisten Fällen nicht berührt werden. Das sieht bei der Trinkwassergewinnung anders aus.
Ansprechpartner
- Schöler, Bruno, Telefon: 0221 5340-331