EG-Wasserrahmenrichtlinie - Gewässerentwicklung, Hydromorphologie
Neben dem Ziel der europäischen Wasserrahmenlinie (WRRL), alle Gewässer in einen guten chemischen Zustand zu versetzen, gilt das Ziel des guten ökologischen Zustandes für alle oberirdischen Gewässer. Dieser Zustand spiegelt unter anderem den Zustand bestimmter biologischer Qualitätskomponenten wider, wie beispielsweise des Markozoobenthos oder der Wasserpflanzen und Fische.
In erster Linie gilt es, strukturelle Defizite in den Gewässern abzubauen, sei es durch die Förderung einer eigendynamischen Entwicklung, der Aufwertung von Uferbereichen, der Anbindung oder Reaktivierung von Auenbereichen oder die Herstellung von longitudinaler und lateraler Durchgängigkeit, um die gewässertypischen Lebensgemeinschaften zu fördern. Die hierfür notwendigen hydromorphologischen Maßnahmen sind mehr oder weniger stark an die Verfügbarkeit von gewässerbegleitenden Flächen gebunden. Häufig handelt es sich hierbei um landwirtschaftlich genutzte Flächen. In der Umsetzung der WRRL ist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen an Gewässerentwicklungsplanungen beteiligt, die über die Umsetzung geeigneter hydromorphologischer Maßnahmen den ökologischen Gewässerzustand verbessern sollen.
Allgemeine Informationen und rechtliche Rahmenbedingungen
Zur Erreichung der ökologischen Ziele der WRRL wurden landesweit sogenannte Umsetzungsfahrpläne Hydromorphologie erstellt, in denen festgelegt ist, was, wo, wann zu tun ist, um dem nach WRRL geforderten guten ökologischen Zustand näher zu kommen.
Maßnahmenumsetzung mit besonderer Beteiligung der Landwirtschaft
Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung beanspruchen Raum und sind häufig erst durch die Bereitstellung landwirtschaftlich genutzter Flächen umsetzbar. Die Landwirtschaft sollte daher möglichst früh in kooperativen Planungsprozessen beteiligt werden.
Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer umfasst deren Pflege und Entwicklung. Sie soll unter anderem den ordnungsgemäßen Wasserabfluss gewährleisten, der für die landwirtschaftliche Flächennutzung von großer Bedeutung ist.
Reduzierung von Feinsedimenteinträgen am Beispiel Brölnebenbäche
Feinsedimenteinträge aus landwirtschaftlichen Nutzflächen können sich negativ auf die Sohlstrukturen bestimmter Fließgewässer auswirken und damit die Laichentwicklung kieslaichender Fischarten negativ beeinflussen. Wie solche Einträge reduziert werden können, zeigt das Projekt an Nebenbächen der Bröl.