Hochwasserrisikomanagement

Hochwasser – gemäß §72 WHG die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser – kann zu enormen volkswirtschaftlichen Schäden führen. Gerade die unverhältnismäßig häufigen Ereignisse der jüngsten Vergangenheit haben dies deutlich vor Augen geführt. Das Hochwasserrisiko wird bestimmt durch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und seinen möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe sowie wirtschaftliche Tätigkeiten und Infrastruktur.

Hochwasserrisikomanagement hat das Ziel, diese Schäden zu mindern. Es basiert grundsätzlich auf den drei Handlungsbereichen Bewältigung des eingetretenen Ereignisses, Regeneration nach erfolgtem Ereignis und Vorsorge vor neuem Ereignis. Jedem dieser Handlungsbereiche sind verschiedene Tätigkeitsfelder zuzuordnen (siehe Abb.):

Hochwasserrisikomanagement (Strima)
Quelle: Projekt Strima

Nur wenn alle Tätigkeiten aufeinander abgestimmt sind und alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten, kann ein effektives Hochwasserrisikomanagement gelingen. Die Umsetzung der seit 2007 gültigen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der EU (HWRM-RL) findet parallel zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) statt, wobei auch die Umsetzungsfristen einzelner Schritte der HWRM-RL an die der WRRL angepasst wurden. Zunächst musste bis Ende 2011 eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos erfolgen. Hierzu wurden Gewässer mit einem potentiellen signifikanten Hochwasserrisiko ermittelt. In NRW betrifft dies etwa 6.000 der insgesamt ca. 50.000 km an oberirdischen Gewässern. Für die betroffenen Gewässerabschnitte sind dann bis Ende 2013 Hochwasser-Gefahrenkarten und Hochwasser-Risikokarten in den Szenarien HQhäufig, HQ100, und HQextrem erarbeitet und schließlich bis Ende 2015 Hochwasserrisiko-Managementpläne aufgestellt worden. Die nordrhein-westfälischen HWRM-Pläne sind unter

www.flussgebiete.nrw.de/index.php/HWRMRL/Hochwasserrisikomanagementplan/2015

einzusehen. Die Landwirtschaft bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen sind in aller Regel nicht Verursacher von Hochwasser, können aber insbesondere in den Bereichen „Flächenvorsorge“ und „Natürlicher Wasserrückhalt“ von Maßnahmen der Hochwasserrisikomanagementplanung betroffen sein.