Wasserrechte, wasserrechtliche Erlaubnisse

Beregnung in der LandwirtschaftBild vergrößern
Foto: ThomBal, fotolia.com

In NRW sind über 6.000 Millionen m³ als Wasserrechte vergeben - die meisten hiervon als Kühlwasser für Kraftwerke aus oberirdischen Gewässern, wodurch landwirtschaftliche Belange in den meisten Fällen nicht berührt werden. Allein für Trinkwasser sind allerdings rund 2.000 Millionen m³ pro Jahr bewilligt, von denen ca. 1.000 Millionen m³ ausgeliefert werden. Trinkwasser wird im Gegensatz zum Kühlwasser zum großen Teil aus Grundwasser gewonnen, so dass eine landwirtschaftliche Betroffenheit in folgenden Bereichen vorliegt:

  • Beregnungsbrunnen fallen durch Absenktrichter der Trinkwasserförderung trocken;
  • Einzeltrinkwasser-Versorgungsanlagen (Hauswasserbrunnen) fallen trocken;
  • der Grundwasseranschluss für die landwirtschaftlichen Kulturen fällt so tief, dass die natürliche Wasserversorgung der Pflanzen über kapillaren Aufstrom unterbrochen ist;
  • durch die Vergabe hoher Trinkwasserrechte steht kein Wasser mehr als wasserrechtliche Erlaubnis für Beregnungszwecke zur Verfügung.

Insbesondere in gemüsebaustarken Regionen, unter anderem Kreis Viersen, Rheinkreis Neuss, fehlen zurzeit Wassermengen, die für Beregnungszwecke zusätzlich bereitgestellt werden können. Die Landwirtschaftskammer versucht daher im Einvernehmen mit den Wasserbehörden Lösungen zu finden, um für die Landwirtschaft Kontingente des zur Verfügung stehenden Wassers freizuhalten. In jedem Fall bedürfen Wasserentnahmen einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde. Diese gesetzliche Auflage ist Cross Compliance bewährt.

Die Nachfrage der Bevölkerung nachregionalen Produkten aus der Landwirtschaft ist ungebremst. Somit steigt insbesondere in Ballungsraumnähe an Rhein und Ruhr die Anbaufläche von Gemüse und anderen gartenbaulichen Kulturen. Einerseits ist der produktionstechnische Anbau dieser Kulturen sehr anspruchsvoll, andererseits verlangt das aufnehmende Gewerbe in den Verträgen mit dem Gärtner häufig das Vorhandensein von Beregnungsanlagen, um die Qualität und den Erntezeitpunkt noch genauer steuern zu können.

Landwirte und Gärtner bewirtschaften in NRW knapp 1,5 Millionen ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Bei einer langfristigen Grundwasserneubildung von 200 mm jährlich werden dem Grundwasserleiter jährlich pro ha rund 2.000 m³ Wasser zugeführt. Dies entspricht ca. 3.000 Millionen m³ an jährlicher Grundwasserneubildung landesweit. Dagegen werden zur Beregnung von ca. 60.000 ha Beregnungsfläche im Durchschnitt der Jahre lediglich etwa 60 Millionen m³ jährlich für Beregnungszwecke genutzt. Diese wenigen Zahlen verdeutlichen, dass eine landwirtschaftliche Übernutzung der Grundwasserressource durch Beregnung in NRW nicht gegeben ist.

Die beiden trockenen Sommer der Jahre 2018 und 2019 haben in NRW erneut die Frage aufgeworfen, ob und wie wasserrechtliche Erlaubnisse für Beregnungszwecke von landwirtschaftlichen/gartenbaulichen Flächen zu erteilen sind. Der hierzu erforderliche Klärungsprozess läuft. Im Sommer 2020 sollen hierzu weitere Gespräche stattfinden. In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die landwirtschaftliche Beregnung ein nachgeordnetes Recht ist und demgegenüber die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung immer den Vorrang genießt.