Wasserschutzplanung

Wasserschutzgebiet Bad HonnefBild vergrößern
Lage der Schutzzonen eines Trinkwasser-Schutzgebietes am Beispiel des WSG Bad Honnef. Quelle: Bezirksregierung Köln

In NRW existieren zurzeit knapp 700 Wasserschutzgebiete - festgesetzt und geplant - mit insgesamt mehr als 550.000 ha Fläche.

Neben den Waldgebieten sind insbesondere landwirtschaftliche Flächen davon betroffen. Beträgt der Flächenanteil der Schutzzonen I und II im Durchschnitt von NRW ca. 17% der insgesamt landwirtschaftlich genutzten Fläche, so beläuft er sich in den Talsperrenregionen der Eifel und des Bergischen Landes auf bis zu 35%, in Einzelfällen auch auf über 80%.

Status Anzahl Gesamt -
fläche (km²)
% der
Landesfläche
Festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete 406 4091 12,0
- davon Oberflächenwasserschutzgebiete (Trinkwassertalsperren) 20 552 1,6
- davon Grundwasserschutzgebiete 386 3539 10,4
Geplante Trinkwasserschutzgebiete 293 1475 4,3
- davon Oberflächenwasserschutzgebiete (Trinkwassertalsperren) 9 278 0,8
- davon Grundwasserschutzgebiete 284 1197 3,5
Summe Trinkwasserschutzgebiete 699 5566 16,3

Quelle: LANUV NRW, Stand 14.05.2018

In der Schutzzone I (in der Regel Eigentum des Wasserwerksbetreibers) ist keine landwirtschaftliche Nutzung zulässig.

In der Schutzzone II ist u.a. keine Anwendung von organischen Düngern erlaubt, um das Wasser seuchenhygienisch nicht zu belasten. Bei einer übermäßig großen Schutzzone II ergeben sich ggf. Existenzprobleme von viehhaltenden Betrieben (Beispiel: Talsperrengebiete in der Eifel). Daher sind auch in Schutzgebietsverordnungen keine Beweidungsverbote in der Schutzzone II vorgesehen.

In der Schutzzone III (A und B) unterliegt die Flächenbewirtschaftung in neueren Verordnungstexten dem Vorrang der Kooperation. Auflagen zum Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln werden per Kooperationssatzung geregelt.

In den Talsperrenregionen liegen derzeit Entwürfe für Schutzzonen-Verordnungen vor, die deutliche Einschnitte in die landwirtschaftliche Bewirtschaftung beinhalten, die bis zur Existenzbedrohung der Betriebe reichen können. Unter anderem schließen die Entwürfe Baumaßnahmen aus, die nach der AWSV dringend geboten wären. Lösungen sollen in Gesprächen mit dem Ministerium zur Ausgestaltung der landesweiten Trinkwasserschutzgebietsverordnung gefunden werden.