Eigenbestandsbesamung beim Schwein

Dreitägiger Fortbildungslehrgang
Tag 1: 18.11.2025 bei der GFS in Ascheberg
Tag 2-3: 24.- 25.11.2025 Haus Düsse

Inhalte

Erlernen der künstlichen Besamung beim Schwein und Legitimation der Durchführung gemäß der Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes:

  • Tierzuchtrecht
  • Fütterung
  • Anatomie und Physiologie der Geschlechtsorgane weiblicher Tiere
  • Fruchtbarkeit
  • Tierschutz und Tierhygiene
  • Behandlung und Einführung des Samens
  • Samengewinnung und –lagerung

Die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurzlehrgang ist Voraussetzung dafür, dass im eigenen Betrieb oder auch im Betrieb des Arbeitgebers Sauen künstlich besamt werden dürfen. Nur bei Vorliegen der Bescheinigung  über die Teilnahme am Kurzlehrgang und die bestandene Abschlussprüfung darf eine Besamungsstation Samen an den entsprechenden Betrieb abgeben.

Zielgruppe

Betriebsleiter, Betriebshelfer, mithelfende Familienmitglieder die den Sachkundenachweis für künstliche Besamung beim Schwein erlangen wollen (Mindestalter 16 Jahre)

Wo und Wann

Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft
Haus Düsse
Ostinghausen
59505 Bad Sassendorf

Beginn: 18. November 2025 09:00 Uhr
Ende: 25. November 2025 17:00 Uhr

Referentinnen und Referenten

Referenter der GFS:
Dr. Anja Riesenbeck, Gerd Vahrenhorst, Susanne Lohmann, Michael Kleine

Referenten der Landwirtschaftskammer NRW:
Jessica Horter, Dr. Sabine Schütze, Julia Fiene, Dr. Theodor Schulze-Horsel, Jacqueline Dresbur, Felix Mattheus

Teilnehmerbeitrag

430€* für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus NRW
510€* für sonstige Teilnehmer

Inklusive Seminarunterlagen, Mittagessen und Getränke im Seminarraum

* zuzüglich Prüfungsgebühr des Landes NRW in Höhe von 62 € sowie etwaiger Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

LZD-L30075

Ansprechpartner

Dr. Theodor Schulze-Horsel Theodor.Schulze-Horsel@lwk.nrw.de Tel.: 02945 989-768

Besonderheiten/weitere Hinweise

Der Kurzlehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Die Prüfung erfolgt praktisch und mündlich. In der mündlichen Prüfung werden Fragen zu sämtlichen zuvor genannten Inhalten gestellt. Sowohl in der mündlichen als auch in der praktischen Prüfung müssen ausreichende Leistungen erbracht werden, um die Prüfung zu bestehen.

Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist Deutsch. Für ein ausreichendes Verständnis der Kursinhalte und die Verständigung während der Prüfung, sollten die Sprachkenntnisse des Teilnehmers mindestens die Anforderungen des Niveaus B2, besser C1 entsprechend des gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprache erfüllen. Sollte aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse keine Fach-Verständigung mit dem Teilnehmenden möglich sein, behalten wir uns vor, die Prüfung abzubrechen (die Prüfung gilt dann als „nicht bestanden" und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr).

Teilnehmerzahl

keine Anmeldungen mehr möglich