Anmeldung Münster Wolbeck (Nebenerwerbslandwirt)
Qualifizierungskurse zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet alle 2 Jahre (immer in den geraden Jahren) einen Qualifizierungskurs zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz an. Landläufig ist er unter „Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/Nebenerwerbslandwirtinnen“ oder „Abendschule für Nebenerwerbslandwirte/ Nebenerwerbslandwirtinnen“ bekannt. Dazu folgende Antworten auf häufig gestellte Fragen, Informationen zum Qualifizierungskurs, zu den Anmeldeunterlagen und den Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung zur Landwirtin/zum Landwirt nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz.
Inhalte
Der Kurs dauert zwei Jahre. Die Grundlehrgänge werden in Form von Abendkursen verteilt auf 2 x 24 Wochen von September/Oktober bis März/April angeboten. Je Woche findet in der Regel ein Abend mit je vier Unterrichtsstunden (Ustd, 45 min) statt. Die Kurse werden an zwei Standorten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Der Kurs umfasst folgende Bestandteile:
- Grundlehrgänge für
- Pflanzenproduktion - 70 Unterrichtsstunden (Ustd.),
- Tierproduktion - 70 Ustd.,
- Wirtschaft und Soziales/Unternehmensführung - 50 Ustd.,
- fachpraktische Ergänzungslehrgänge für
- Pflanzenproduktion/Landtechnik - 80 Ustd.
- und Tierhaltung - 80 Ustd..
Wo und Wann
Standort Münster-Wolbeck:
Bildungszentrum Gartenbau und
Landwirtschaft Münster-Wolbeck
Münsterstr. 62-68
48167 Münster
Beginn: 01. September 2026 09:00 Uhr
Ende: 30. April 2028 18:00 Uhr
Teilnehmerbeitrag
Ab Sommer 2026 vorbehaltlich einer Änderung für das Gesamtprogramm:
Grundlehrgang ( 190 Unterrichtsstunden)
1.500 € /Teilnehmenden
Fachpraktischen Ergänzungslehrgänge (ohne Übernachtung und Verpflegung)
Haus Düsse 325 bzw. 650 € (in Abhängigkeit von der Teilnahme an den Lehrgangswochen)
DEULA Westfalen-Lippe GmbH / DEULA Rheinland 900 €.
-
142 € für die Zulassung zur Prüfung
-
142 € Durchführung der Abschlussprüfung
(Stand: März 2025)
Kurs-Nummer
LZD-L99016
Ansprechpartner
Fragen zur Organsation in Köln-Auweiler:
Birgit Pannenbecker (Dozentin)
0221 5340-290
birgit.pannenbecker@lwk.nrw.de
Ursula Wagener | Ann-Kathrin Frye |
0251 2376-463 | 0251 2376-426 |
ursula.wagener@lwk.nrw.de | Ann-Kathrin.Frye@LWK.NRW.DE |
Voraussetzungen
Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz
Ein Berufsabschluss kann nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf 2 Wegen erlangt werden. Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann nach Durchlaufen einer dualen Ausbildung, also am Ende einer meist 3-jährigen dualen Ausbildungszeit, beantragt werden. Einen weiteren Weg bietet § 45.2 BBiG, die Zulassung von Antragstellerinnen und Antragstellern, die nachweisen können, dass sie mindestens das 1,5 fache der Zeit, die für die Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig waren, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Es wird eine professionelle Tätigkeit verlangt, die darauf abstellt, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde, und zwar im Sinne des gesamten Berufsbildes (siehe Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin unter den Rechtsgrundlagen). Als professionelle Tätigkeit können nur Zeiten außerhalb eines Schulbesuch/ einer Aus- und Fortbildung/eines Studiums gewertet werden.
Als Richtwerte können folgende Zeiten gelten:
- bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Vollzeit (ca. 40 Wochenstunden): 4,5 Jahre
- bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) oder als landwirtschaftliche Nebentätigkeit neben dem außerlandwirtschaftlichen Hauptberuf: 9,0 Jahre
Der Qualifizierungskurs bietet gutes Grundlagenwissen, um sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Die alleinige Kursteilnahme berechtigt nicht zur anschließenden Teilnahme an der Abschlussprüfung! Entscheidend für die Zulassung nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz ist der Nachweis der umfassenden landwirtschaftlichen Tätigkeit über die oben angeführte Dauer unter den genannten Bedingungen.
- Anmeldung und Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung
120 KByte
- Anlage zur Anmeldung: Bescheinigung über praktische Tätigkeit in der Landwirtschaft
171 KByte
Bei Unklarheit melden Sie sich gerne!
Ursula Wagener, Telefon 0251 2376-463 oder E-Mail: ursula.wagener@lwk.nrw.de
Besonderheiten/weitere Hinweise
Wichtiger Hinweis: Eine Platzvergabe erfolgt nur, wenn die Anmeldung mit vollständigen Anmeldeunterlagen erfolgt.
Zusätzlich zur Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zeugniskopie des zuletzt erreichten allgemeinbildenden Schulabschlusses (z. B. Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife, Abitur)
- Falls vorhanden: Zeugniskopie der bestandenen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf
- Falls zutreffend: Nachweise über Fortbildungsabschlüsse (z. B. Meisterprüfung, Technikerabschluss, Studium)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Bescheinigung(en) über praktische Tätigkeit(en) in der Landwirtschaft, ausschließlich auf der Vorlage „Bescheinigung über praktische Tätigkeit in der Landwirtschaft“.
Die Einreichung der Unterlagen erfolgen via E-Mail. Die E-Mail Adresse erhalten Sie in der Bestätigungsmail nach Ihrer offiziellen Anmeldung.
Teilnehmerzahl
ausreichend verfügbare Plätze
Veranstalter
Haus Düsse
Ostinghausen
59505 Bad Sassendorf