Anmeldung Münster Wolbeck (Nebenerwerbslandwirt)

Qualifizierungskurse zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet alle 2 Jahre (immer in den geraden Jahren) einen Qualifizierungskurs zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz an. Landläufig ist er unter „Lehrgang für Nebenerwerbslandwirte/Nebenerwerbslandwirtinnen“ oder „Abendschule für Nebenerwerbslandwirte/ Nebenerwerbslandwirtinnen“ bekannt. Dazu folgende Antworten auf häufig gestellte Fragen, Informationen zum Qualifizierungskurs, zu den Anmeldeunterlagen und den Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung zur Landwirtin/zum Landwirt nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz.

Inhalte

Der Kurs dauert zwei Jahre. Die Grundlehrgänge werden in Form von Abendkursen verteilt auf 2 x 24 Wochen von September/Oktober bis März/April angeboten. Je Woche findet in der Regel ein Abend mit je vier Unterrichtsstunden (Ustd, 45 min) statt. Die Kurse werden an zwei Standorten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Der Kurs umfasst folgende Bestandteile:

  • Grundlehrgänge für
    • Pflanzenproduktion - 70 Unterrichtsstunden (Ustd.),
    • Tierproduktion - 70 Ustd.,
    • Wirtschaft und Soziales/Unternehmensführung - 50 Ustd.,
  • fachpraktische Ergänzungslehrgänge für
    • Pflanzenproduktion/Landtechnik - 80 Ustd.
    • und Tierhaltung - 80 Ustd..
    Die fachpraktischen Ergänzungslehrgänge werden in den Einrichtungen der DEULA und im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse in zwei je 10-tägigen Unterrichtsblöcken angeboten.

Wo und Wann

Standort Münster-Wolbeck:
Bildungszentrum Gartenbau und

Landwirtschaft Münster-Wolbeck
Münsterstr. 62-68
48167 Münster

Beginn: 01. September 2026 09:00 Uhr
Ende: 30. April 2028 18:00 Uhr

Teilnehmerbeitrag

Ab Sommer 2026 vorbehaltlich einer Änderung für das Gesamtprogramm: 

Grundlehrgang
( 190 Unterrichtsstunden)
1.500 € /Teilnehmenden

Fachpraktischen Ergänzungslehrgänge (ohne Übernachtung und Verpflegung)
Haus Düsse 325 bzw. 650 € (in Abhängigkeit von der Teilnahme an den Lehrgangswochen) 
DEULA Westfalen-Lippe GmbH / DEULA  Rheinland 900 €.

Für die eventuelle Teilnahme an einer Berufsabschlussprüfung fallen zusätzliche Gebühren an:
  • 142 € für die Zulassung zur Prüfung
  • 142 € Durchführung der Abschlussprüfung

(Stand: März 2025)

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

LZD-L99016

Ansprechpartner

Fragen zur Organisation:
Anna-Lena Ahring 
02945 989 753
Anna-Lena.Ahring@lwk.nrw.de


Fragen zur Organsation in Köln-Auweiler:

Birgit Pannenbecker (Dozentin) 
0221 5340-290
birgit.pannenbecker@lwk.nrw.de

 
Fragen zum fachlichen Ablauf/Prüfungsvorraussetzungen zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz 
 Ursula Wagener Ann-Kathrin Frye 
0251 2376-463  0251 2376-426
 ursula.wagener@lwk.nrw.de   Ann-Kathrin.Frye@LWK.NRW.DE



Voraussetzungen

Zulassungsbedingungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung zum/zur Landwirt/in nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz

Ein Berufsabschluss kann nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf 2 Wegen erlangt werden. Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann nach Durchlaufen einer dualen Ausbildung, also am Ende einer meist 3-jährigen dualen Ausbildungszeit, beantragt werden. Einen weiteren Weg bietet § 45.2 BBiG, die Zulassung von Antragstellerinnen und Antragstellern, die nachweisen können, dass sie mindestens das 1,5 fache der Zeit, die für die Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig waren, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Es wird eine professionelle Tätigkeit verlangt, die darauf abstellt, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde, und zwar im Sinne des gesamten Berufsbildes (siehe Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin unter den Rechtsgrundlagen). Als professionelle Tätigkeit können nur Zeiten außerhalb eines Schulbesuch/ einer Aus- und Fortbildung/eines Studiums gewertet werden.

Als Richtwerte können folgende Zeiten gelten:

  • bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Vollzeit (ca. 40 Wochenstunden): 4,5 Jahre
  • bei hauptberuflicher landwirtschaftlicher Tätigkeit in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) oder als landwirtschaftliche Nebentätigkeit neben dem außerlandwirtschaftlichen Hauptberuf: 9,0 Jahre

Der Qualifizierungskurs bietet gutes Grundlagenwissen, um sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Die alleinige Kursteilnahme berechtigt nicht zur anschließenden Teilnahme an der Abschlussprüfung! Entscheidend für die Zulassung nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz ist der Nachweis der umfassenden landwirtschaftlichen Tätigkeit über die oben angeführte Dauer unter den genannten Bedingungen.

Bei Unklarheit melden Sie sich gerne!
Ursula Wagener, Telefon 0251 2376-463 oder E-Mail: ursula.wagener@lwk.nrw.de

Besonderheiten/weitere Hinweise

Wichtiger Hinweis: Eine Platzvergabe erfolgt nur, wenn die Anmeldung mit vollständigen Anmeldeunterlagen erfolgt.

Zusätzlich zur Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zeugniskopie des zuletzt erreichten allgemeinbildenden Schulabschlusses (z. B. Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife, Abitur)
  • Falls vorhanden: Zeugniskopie der bestandenen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf
  • Falls zutreffend: Nachweise über Fortbildungsabschlüsse (z. B. Meisterprüfung, Technikerabschluss, Studium)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Bescheinigung(en) über praktische Tätigkeit(en) in der Landwirtschaft, ausschließlich auf der Vorlage Bescheinigung über praktische Tätigkeit in der Landwirtschaft“.

Die Einreichung der Unterlagen erfolgen via E-Mail. Die E-Mail Adresse erhalten Sie in der Bestätigungsmail nach Ihrer offiziellen Anmeldung.

Teilnehmerzahl

ausreichend verfügbare Plätze