
Fortbildungsverpflichtung Landesdüngeverordnung
Nach Landesdüngeverordnung NRW §§ 3 und 4 sind Bewirtschafter, die Flächen in nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten bewirtschaften, dazu verpflichtet, alle 3 Jahre an einer Schulung teilzunehmen. Hier finden Sie alle, zur Zeit geplanten, Schulungstermine.

Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen - Sachkunde
Das Pflanzenschutzgesetz fordert Sachkundefortbildungen für Anwender und Verkäufer. Hier finden Sie alle, zur Zeit geplanten, Schulungstermine.