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Fortbildungsverpflichtung Dünge

Fortbildungsverpflichtung Landesdüngeverordnung

Nach Landesdüngeverordnung NRW §§ 3 und 4 sind Bewirtschafter, die Flächen in nitratbelasteten und/oder eutrophierten Gebieten bewirtschaften, dazu verpflichtet, alle 3 Jahre an einer Schulung teilzunehmen. Hier finden Sie alle, zur Zeit geplanten, Schulungstermine.


Seminare in der Landwirtschaft

Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen - Sachkunde

Das Pflanzenschutzgesetz fordert Sachkundefortbildungen für Anwender und Verkäufer. Hier finden Sie alle, zur Zeit geplanten, Schulungstermine.


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