Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden

Schafe auf der WeideBild vergrößern

Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen erinnert alle Tierhalterinnen und Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar 2022 bei der Tierseuchenkasse melden. Die wichtigsten Fragen zur Tierzahlmeldung hat die Landwirtschaftskammer in einer Podcastfolge beantwortet.

Die Landwirtschaftskammer NRW weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch für Hobbyhalterinnen und -halter sowie gewerbliche Tierhalterinnen und Tierhalter gilt. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 1. Januar.

Eine Ausnahme gilt für Rinderhalterinnen und -halter. Hier kann die Tierseuchenkasse auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gilt für Halterinnen und Halter von Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten oder Gänsen. Sie geben den Jahreshöchstbesatz an. Auch Imkerinnen und Imker müssen die Zahl der Völker angeben, die maximal im Beitragsjahr gehalten werden.

Eine Besonderheit ist die Nachmeldung. Alle Tierbesitzerinnen und -besitzer, die am 15. Februar mehr als 100 Schweine, 50 Rinder, 50 Pferde, 50 Schafe, 50 Ziegen bzw. 50 Stück Gehegewild halten, sind verpflichtet ihren Tierbestand auch zum 15. Februar zu melden, wenn sich bei einer dieser Tierarten der Tierbestand durch Zugänge seit dem 1. Januar um mehr als 10 Prozent erhöht hat. Eine Nachmeldung zum 15. Februar ist auch notwendig, wenn ein Tierbestand neu gegründet wurde. Die erforderliche Nachmeldung muss – hierbei auch für Rinder – schriftlich erfolgen. Die Nachmeldung ist bis spätestens zum 28. Februar an die Tierseuchenkasse zu richten. Nach dem 15. Februar neu gegründete Tierbestände müssen sofort der Tierseuchenkasse schriftlich gemeldet werden.

Der einfachste Weg für die Meldung geht online unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de. Wer erstmals Tiere anmelden will, findet unter www.tierseuchenkasse.nrw.de den Meldebogen für die Neuanmeldung.

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhalterinnen und -haltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 13.01.2022