Zufriedenstellende Honigernte

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Die Honigernte in Nordrhein-Westfalen ist nun abgeschlossen. Die Imker beginnen, ihre Völker für die Einwinterung vorzubereiten und mit ausreichend Winterfutter zu versorgen, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Selbst wenn es noch sonnig-warme Tage geben wird und die Bienen hier und dort Nektar und Honigtau sammeln, wird es doch nur für die tägliche Versorgung der Bienen reichen.

Eine gute Versorgung mit eiweißreichem Blütenstaub und Futterhonig ist derzeit für die Bienen sehr wichtig, da jetzt die langlebigen Winterbienen erbrütet werden, die bis April/Mai des kommenden Jahres überleben müssen. Sommerbienen leben im Gegensatz zu diesen langlebigen Winterbienen nur wenige Wochen.

Wie die Landwirtschaftskammer weiter mitteilt, sind die Imker mit den Erträgen in diesem Jahr zufrieden. Es wurden zwar nicht die guten Werte des vergangenen Jahres erreicht, doch konnten im Durchschnitt zwischen 30 und 35 Kilogramm Honig geerntet werden. Neben Rapshonig oder Sommerblüte mit Linde werden auch immer häufiger Honigtauhonige geerntet. Diese Qualität ist in der Farbe dunkler und im Geschmack herzhafter als Blütenhonige. Honigtau sind die zuckerhaltigen Ausscheidungen von Blattläusen, die bei Mangel an Blütennektaren von Sammelbienen eingetragen werden können.

Für deutschen Honig muss der Verbraucher derzeit je nach Sorte und Herkunft 3,50 bis 4,50 Euro je 500-Gramm-Glas bezahlen. Will der Kunde gute Qualität erhalten, ist es immer der sicherste Weg beim Imker um die Ecke zu kaufen. Honig aus der Region sichert die Bestäubung heimischer Wild- und Kulturpflanzen, kommt auf dem kürzesten Weg vom Imker zum Verbraucher und garantiert, als Bio-Honig oder unter dem Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes vermarktet, eine hohe Qualität und Naturbelassenheit.

In Nordrhein-Westfalen halten etwa 9 100 Imker knapp 61 000 Bienenvölker. Sie liefern eine Honigproduktion von 1 500 Tonnen mit einem durchschnittlichen Marktwert in Höhe von elf Millionen Euro.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 03.08.2005