Bauern warten dringend auf Sonnenschein
Das anhaltend nasse Wetter lässt die Stimmung auf vielen Bauernhöfen in Nordrhein-Westfalen weiter sinken. Zermürbt vom Dauerregen fragt sich mancher Bauer, wie er seine Getreideernte unter Dach und Fach bringen soll. Weizen, Roggen, Triticale und Hafer sind längst reif, können aber nicht geerntet werden, weil Boden und Pflanzen viel zu nass sind, meldet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Lediglich Gerste und Raps konnten bis jetzt eingefahren werden. Obwohl es regionale Unterschiede bei der Ernte gab, sind die Bauern mit Ertrag und Qualität bei Gerste und Raps zufrieden.
NRW-weit stehen schätzungsweise noch 75 Prozent des Roggens, 90 Prozent Weizen, 70 Prozent Triticale, eine Kreuzung aus Weizen und Roggen als Futtergetreide, und 80 Prozent Hafer auf dem Halm. Die Bauern im Rheinland haben einen leichten Erntevorsprung. In der Köln-Aachener Bucht konnte zum Beispiel 19 Prozent des Weizens mittlerweile geerntet werden, Südwestfalen bildet mit lediglich drei Prozent das Schlusslicht.
Durch die anhaltend feuchte Witterung muss mittlerweile mit Auswuchs im Getreide gerechnet werden. Das bedeutet, dass das Getreide auf dem Halm keimt. Aber auch dort, wo noch nichts zu sehen ist, schadet die beginnende Keimung der Qualität des Getreides, da Stärke in Zucker umgewandelt wird.
Wie groß die Ernteverluste sein werden, lässt sich erst nach der Ernte endgültig abschätzen. Entscheidend ist der weitere Witterungsverlauf. Bevor die Ernte fortgesetzt werden kann, muss die Sonne zunächst das Getreide und dann auch die Böden trocknen, damit die Landwirte mit den Mähdreschern auf die Felder fahren können. Das kann drei bis fünf Tage dauern.
Die Bauern in Nordrhein-Westfalen haben in diesem Jahr Winterweizen auf mehr als 282 000 Hektar, Wintergerste auf knapp 175 000 Hektar und Roggen auf etwa 17 500 Hektar angebaut. Die Haferfläche beträgt fast 21 000 Hektar, die Triticale-Fläche knapp 60 000 Hektar und die Winterraps-Fläche mehr als 60 500 Hektar.
Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2005