Getreideernte hat begonnen

Getreideernte mit Claas-MähdrescherBild vergrößern

Seit Anfang dieser Woche rollen in Nordrhein-Westfalen die Mähdrescher. Der Zeitpunkt für den Start der Getreideernte liegt damit ziemlich genau im langjährigen Durchschnitt. Im Rheinland läuft die Ernte bereits fast überall, in Westfalen-Lippe werden erste Felder im und am Rande der Soester Börde gedroschen.

Zunächst steht die Ernte der Wintergerste an, mit rund 170 500 ha, die zweitwichtigste Getreideart auf Nordrhein-Westfalens Äckern. Die ersten Ernteergebnisse bestätigen nach Einschätzung der Landwirtschaftskammer, dass die Aussichten für die Wintergerstenernte nicht schlecht sind. Angesichts der hohen Energiekosten ist für die Landwirte besonders erfreulich, dass auf Grund der anhaltenden Hitze in allen Teilen des Landes das Getreide ohne zusätzliche Trocknungskosten eingebracht werden kann. Die Ernte des Winterweizens, mit 278 000 Hektar die wichtigste Getreideart in Nordrhein-Westfalen, beginnt voraussichtlich in zwei bis drei Wochen. Auch hier sind die Ernteaussichten nach Einschätzung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gut. Entscheidend ist hier das Wetter in den kommenden Wochen, denn starke Gewitter in Verbindung mit Sturm und Hagel können gute Aussichten beim Getreide schnell zunichte machen.

Als nächstes stehen dann Sommerweizen, Sommergerste, Triticale, eine Kreuzung aus Roggen und Weizen, Hafer und Raps auf dem Speiseplan der Mähdrescher. Insgesamt werden in Nordrhein-Westfalen 660 000 Hektar Getreide und über 60 000 Hektar Raps angebaut.

Sollte das Wetter über längere Zeit so heiß und trocken bleiben wie im Moment, wird sich der Zeitraum für die Getreideernte insgesamt deutlich verkürzen, denn bei hohen Verdunstungsraten wird das Wasser im Boden schnell knapp und die Getreidepflanzen reifen frühzeitig ab.

Die Getreideläger in Deutschland sind weitgehend leer gefegt. Die Landwirtschaftskammer rechnet deshalb zum Erntebeginn mit stabilen Preisen knapp über dem Vorjahresniveau.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 05.07.2006