Fit in Natur- und Landschaftspflege

Natur- und Landschaftspfleger 2006

Zwölf erfolgreiche Teilnehmer des Lehrgangs zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger haben jetzt ihre Urkunden im Landwirtschaftszentrum Haus Düsse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Kreis Soest erhalten. Die Aufgaben der geprüften Natur- und Landschaftspfleger/innen liegen zum einen in der praktischen Naturschutzarbeit, zum anderen sollen sie nach internationalem Vorbild in Großschutzgebieten Besucher betreuen sowie Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten.

Es war bereits der sechste Lehrgang, den die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in enger Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes NRW anbot. Die Teilnehmer müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt, Forstwirt, Gärtner, Tierwirt, Revierjäger oder Wasserbauer nachweisen sowie eine Berufspraxis von mindestens drei Jahren in diesen Berufen haben.

Für die geprüften Natur- und Landschaftspfleger bieten sich berufliche Einsatzmöglichkeiten bei Naturschutzbehörden, Städten und Gemeinden, Biologischen Stationen sowie in Naturparks. Auch Wasser- und Bodenverbände, Landschaftspflegeverbände und Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus beschäftigen Landschaftspfleger. Als Selbständige können die erfolgreichen Absolventen Naturschutzflächen im Werkvertrag betreuen.

Der Lehrgang dauert vier Monate und umfasst 640 Unterrichtsstunden, in denen die vier Themenblöcke: Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Informationstätigkeit und Besucherbetreuung, praktische Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Wirtschaft, Recht und Soziales vermittelt werden. Die Lehrgangsteilnehmer wurden zu allen vier Themenbereichen praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.

Auch für das kommende Jahr plant die Landwirtschaftskammer wieder einen Lehrgang. Interessierte erhalten Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, Inhalte der Fortbildung, Kosten und Zeitraum hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 06.12.2006