Medaillenregen für Honig aus Westfalen-Lippe

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210 goldene, 340 silberne und 97 bronzene Medaillen gab es am vergangenen Wochenende in Münster bei der Prüfung von Honig aus Westfalen-Lippe. Mehr als 30 anerkannte Honigprüfer des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker, Bienenexperten der Landwirtschaftskammer und viele ehrenamtliche Helfer analysierten, prüften und kosteten 954 Honigproben, die von den Imkern aus Westfalen-Lippe eingereicht wurden.

Obwohl die nasse Witterung die Honigernte schwierig gestaltete und die Experten mit relativ feuchten Honigen gerechnet hatten, waren die Ergebnisse doch sehr ermutigend. Qualitätshonig im Einheitsglas des Deutschen Imkerbundes darf nur 18 Prozent Wasser enthalten, während das Lebensmittelrecht 20 Prozent zulässt. Ein niedriger Wassergehalt garantiert eine lange Haltbarkeit des Produktes und gibt Aufschluss darüber, ob der Honig lange genug in den Bienenvölkern reifte.

Mit der Honigbewertung sollen vor allem die hohe Qualität regionaler Honige gesichert sowie die Imker geschult und informiert werden, von denen etwa 6 000 in Westfalen-Lippe organisiert sind. Jährlich werden 400 bis 600 Neuimker in den Landesverband aufgenommen, die erst nach einem Sachkundenachweis im Einheitsglas des Deutschen Imkerbundes abfüllen dürfen.

Weitere chemische Analysen werden im Partnerinstitut in Mayen in Rheinland-Pfalz durchgeführt. So gibt die Bestimmung des Enzyms Invertase Aufschluss über die Reife und die Naturbelassenheit des Produktes. Lagerschäden oder eine unsachgemäße Erwärmung führen zur Zerstörung des hitzeempfindlichen Enzyms. Über die strengen Anforderungen des Deutschen Imkerbundes hinaus werden die Honige auf Rückstände untersucht. Neben Varroaziden, die durch die Behandlung der Bienenvölker gegen die parasitische Milbe Varroa in den Honig gelangen können, werden auch Rückstände aus dem Pflanzenschutz bestimmt. Nur Honige, die frei von Rückständen sind, können am 14. Oktober auf dem Honigtag in Dortmund prämiert werden.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 12.09.2007