Frühjahrskur für den Rasen

Rasen
So wünschen sich viele Gartenbesitzer ihren Rasen. Foto: Claudia Hautumm, Pixelio

Im Frühjahr sehen die Rasenflächen in vielen Hausgärten ganz anders aus als in den bunten Gartenzeitschriften und -katalogen. Wo zarte grüne Hälmchen eine Freude fürs Auge und eine angenehme Trittfläche bieten sollen, machen sich Klee und Moos im Hausgarten breit.

Ende März bis Anfang April ist ein optimaler Zeitpunkt, um den Zierrasen auf Vordermann zu bringen, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Mehrere Schritte führen zu einem ansehnlichen und strapazierfähigen Rasen.

Zuerst muss der Rasen mit der niedrigsten Einstellung des Rasenmähers geschnitten und das Schnittgut eingesammelt werden. Anschließend muss der Rasen vertikutiert oder belüftet werden. Dies kann schweißtreibend von Hand geschehen oder der Hobbygärtner nutzt eine entsprechende Einrichtung am Rasenmäher. Durch diese Maßnahme wird überflüssiges und abgestorbenes Material entfernt und die Rasensode belüftet.

Auf die gereinigte Fläche wird gewaschener Sand in einer Höhe von ein bis zwei Zentimeter gleichmäßig aufgebracht. Auch wenn der Zierrasen sich dadurch in einen großen Sandkasten verwandelt hat, kann der Gartenfreund sicher sein, dass bereits nach ein oder zwei Wochen das frische Grün wieder kräftig sprießt.

Die wichtigste Maßnahme der Frühjahrskur ist eine bedarfsgerechte Düngung. Gedüngt wird nach dem Sanden. Geeignet sind spezielle Rasendünger mit Langzeitwirkung, im Handel auch als Depotdünger bezeichnet. Diese speziellen Dünger gewährleisten einen gleichmäßigen Nährstoffzufluss von drei bis vier Monaten, der für eine optimale Rasendüngung unerlässlich ist.

Mit diesen Maßnahmen werden Unkraut und Moos im Rasen verhindert oder stark unterdrückt. Die nächste Düngung sollte Ende Juni / Anfang Juli erfolgen. Ist eine Neusaat oder eine Reparatursaat eines schütteren Rasens erforderlich, sollte der Hobbygärtner sich mit diesen Arbeiten bis Mitte Mai gedulden.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 31.03.2010