Frühling fürs Wohnzimmer

Tulpen
Foto: Marco Barnebeck, Pixelio

Nordrhein-westfälische Gärtner bieten nach Angabe der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zurzeit Tulpen für die Vase in leuchtenden Farben an, zum Beispiel die gelb-rot geflammte Monsella, die rote Martine Bijl, die lila-farbene Negrita, die rosa-weiße Rosario oder Monte Carlo, die gelb gefüllte Tulpe. Neben einfachen und gefüllten Tulpen gibt es auch Sorten mit gefransten Blütenrändern.

Die Liliengewächse stammen ursprünglich aus Vorderasien, Persien und der Türkei. Heute kommen die Tulpenzwiebeln zur Treiberei vorwiegend aus Holland. Aber auch in Nordrhein-Westfalen gibt es Gartenbaubetriebe, die Tulpenzwiebeln zur Blüte bringen. Nach einer Kältephase im Kühlhaus kommen die Tulpen ins Gewächshaus und treiben bei einer Temperatur von 18 bis 19 Grad. Innerhalb der nächsten drei bis vier Wochen zeigen die ersten Tulpen bereits Farbe und können, sobald sie vollständig ausgefärbt sind, vom Gärtner gezogen und gebündelt werden. Die Tulpe steht unter den Top-Ten auf dem deutschen Schnittblumenmarkt auf Rang zwei, nach dem Klassiker unter den Schnittblumen, der Rose.

Um lange Freude an den Tulpen zu haben, sollten sie mit einem scharfen Messer angeschnitten werden, bevor sie in die Vase kommen. Dabei darf keine Schere benutzt werden. Sie würde die Leitungsbahnen verletzen, so dass die Tulpen kein Wasser aufnehmen können. Das Wasser muss sauber und soll höchstens lauwarm sein. Das Blumenwasser sollte gewechselt werden, wenn es sich eintrübt. Frischhaltemittel, die im Fachgeschäft angeboten werden, verlängern die Haltbarkeit des Straußes in allen Fällen. Da Tulpen einen großen Durst haben, empfiehlt es sich, täglich den Wasserstand zu kontrollieren.

Blumen mögen weder Hitze noch Zugluft, die den Wasserhaushalt in der Schnittblume beeinträchtigt. Außerdem sollten die Frühlingsblüher nicht in der Nähe von Obst oder offenem Kaminfeuer stehen, denn dort wird Äthylen freigesetzt. Dieses Gas beschleunigt den Alterungsprozess der Pflanzen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 06.01.2011