Sauberes Wasser für die Tiere

Kuhtränke auf einer WeideBild vergrößern
Kühe und Rinder benötigen an heißen Tagen bis zu 150 Liter frisches Wasser

Mangelhaftes Tränkwasser beeinträchtigt die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Tiere. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hin. Die LUFA NRW, ein Untersuchungsinstitut der Landwirtschaftskammer, bietet deshalb den Landwirten jetzt an, ihr Tränkwasser zu einem günstigen Preis prüfen zu lassen.

Für schlechte Tränkwasserqualität gibt es verschiedene Ursachen. Durch Eindringen von Oberflächenwasser, verunreinigte Leitungssysteme oder einen zu flachen Brunnen kann die Keimzahl im Wasser unter Umständen stark steigen. Aber auch wenn die Versorgung über die öffentliche Wasserleitung der Kommune erfolgt, können Bakterien und Keime nachträglich über verschmutzte Rohrleitungen oder Tränken ins Wasser gelangen, sodass eine Tränkwasseranalyse sinnvoll ist. Hier hilft nur eine Desinfektion, entweder einmalig oder kontinuierlich.

Eisen ist in vielen Grundwässern in hoher Konzentration vorhanden. Die Eisenkonzentration sollte im Tränkwasser kleiner als drei Milligramm je Liter sein. Das Wasser hat aber auch schon unterhalb dieses Wertes einen metallischen Geschmack, was zur verminderten Wasseraufnahme führen kann. Außerdem können sich auch Rohrleitungen und Tränken durch ausfallende Eisenverbindungen zusetzen. Eine Enteisenung ist dann unumgänglich.

Die Tränkwasser-Aktion läuft vom 1. bis 30. März 2012 und kostet 43,67 Euro, einschließlich Mehrwertsteuer. Die Probennahme kann auch gegen Kostenerstattung von einem sachkundigen Probenehmer der LUFA NRW durchgeführt werden. Weitere Informationen zur Probennahme sowie Beurteilungswerte des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Tränkwasserqualität finden Sie unter www.lufa-nrw.de oder sind bei der LUFA unter Telefon: 0251/2376-595 abzurufen. Wegen einer Probennahme durch die LUFA sollten sich Interessenten ebenfalls an diese Telefon-Nummer wenden.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2012