Für das Wohl der Landwirtschaft eingesetzt

Dienstzeitehrung 2012Bild vergrößern
Für 25- oder 40-jährige Tatigkeit wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Freilichtmuseum Mühlenhof in Münster geehrt.

Für insgesamt 1 700 Jahre im öffentlichen Dienst sind jetzt 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Mühlenhof-Freilichtmuseum in Münster von Kammer-Vizepräsident Ernst-Otto Meinecke und Kammerdirektor Dr. Martin Berges geehrt worden. 60 Bedienstete erhielten für ihre 25-jährige Dienstzeit und fünf Mitarbeiter für ihre 40-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst Urkunden.

In einem Grußwort dankte Kammer-Vizepräsident Ernst-Otto Meinecke im Namen des Ehrenamtes den Mitarbeitern für ihre geleistete Arbeit. „Sie haben in den vergangenen Jahrzehnten durch Ihren beruflichen Einsatz maßgeblich zum Erfolg der Landwirtschaftskammer und zum Wohle unseres Berufsstandes beigetragen“, sagte Meinecke. Auch in Zukunft werde es von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abhängen, wie die Landwirtschaftskammer die Anforderungen, die an sie gestellt werden, meistern können. Deshalb bat er die Bediensteten, sich die in der Vergangenheit gezeigte Einsatzbereitschaft im Interesse der Landwirtschaft und des Gartenbaus zu bewahren.

Kammerdirektor Dr. Berges dankte in seiner Ansprache den Jubilaren dafür, dass sie sich lange Jahre in den Dienst der Landwirtschaftskammer gestellt und damit vor allem für das Wohl der nordrhein-westfälischen Landwirte sowie Gärtner eingesetzt hätten. Er freute sich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ihr nahezu vollständiges Erscheinen zum Ausdruck brächten, dass sie diese Form der Dienstzeitehrung begrüßten. Jubiläen seien etwas Besonderes: „Nicht nur Sie feiern dieses Jubiläum, sondern auch die Kammer, Ihre Partnerin.“ Für beide Seiten sei es Anlass innezuhalten, zurückzuschauen, um dann weiterhin gemeinsam nach vorn zu gehen: „Ein Unternehmen lebt durch seine Mitarbeiter.“

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 13.09.2012