Dialog statt Konflikt - Neue Wege bei der Planung von Stallbauten

Tragende Sauen an der AbrufstationBild vergrößern

Bauwillige Landwirte, die in neue Rinder-, Schweine oder Geflügelställe investieren wollen, stoßen mit ihren Bauvorhaben im Außenbereich zunehmend auf Ablehnung in der Bevölkerung. Auch bei den Gemeinden bestehen häufig planerische Bedenken, einem Baugesuch zuzustimmen. Es kommt zu Auseinandersetzungen, die häufig vor Gericht enden und für den Landwirt oder die Kommune sehr kostspielig werden. Diese Konflikte um geplante Stallbauten für Rinder, Schweine und Geflügel sollen in Nordrhein-Westfalen künftig früher erkannt und in Kooperation zwischen Bauherren, landwirtschaftlichen Organisationen und kommunalen Gebietskörperschaften gelöst werden. Darauf haben sich jetzt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, der Landkreistag Nordrhein-Westfalen, der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV), der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in einer Rahmenvereinbarung verständigt.

Die Vereinbarung verfolgt das Ziel, landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung Entwicklungsperspektiven zu erhalten und dabei die Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse in den Kommunen zu achten sowie deren städtebauliche Entwicklungsplanung zu respektieren. Die Unterzeichner hoffen, dass Bauvorhaben, die sich in der Vergangenheit als besonders problematisch und konfliktbeladen herausgestellt hatten, wie Stallbauten in der Nähe von Wohnsiedlungen, künftig unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten umgesetzt werden können.

Die unterzeichnete Rahmenvereinbarung definiert keine neuen einklagbaren Rechtsansprüche. Sie ergänzt das bestehende Regelwerk, ist ein Angebot an alle Beteiligten und getragen vom Geiste des respektvollen Umgangs miteinander. Sie soll künftig dezentral in NRW umgesetzt werden – ein Ansatz, der in den Kreisen Borken und Coesfeld sowie im Kreis Unna mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden bereits zum Erfolg führt. In weiteren Kreisen wird die Umsetzung noch erfolgen.

Den vollständigen Wortlaut der „Rahmenvereinbarung über den Informationsaustausch und die gegenseitige Abstimmung bei der beabsichtigten Realisierung von Tierhaltungsanlagen“ finden Sie auch auf den Internetseiten der übrigen unterzeichnenden Organisationen: www.rlv.de, www.wlv.de, www.kommunen-in-nrw.de und www.lkt-nrw.de.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 05.02.2013