Landwirtschaftskammer stellt 33 neue Auszubildende ein

Auszubildender im Gartenbau
Auszubildender im Gartenbau-Versuchsbetrieb in Straelen. Foto: Christoph Andreas

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen macht sich als sachverständiger Dienstleister für die Berufsangehörigen der Landwirtschaft und des Gartenbaus sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher auch auf dem Gebiet der Aus-, Fort- und Weiterbildung seit vielen Jahren einen Namen. Zum einen ist die Landwirtschaftskammer in Nordrhein-Westfalen die zuständige Stelle für die Berufsbildung in den grünen Berufen und sorgt dafür, dass einige tausend Lehrlinge in den Betrieben der Land-, Forst- und Hauswirtschaft sowie des Gartenbaus eine fundierte Ausbildung und zukunftsorientierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten. Zum anderen wird auch im eigenen Haus jährlich eine breite Palette an Ausbildungsberufen angeboten.

Jetzt beginnt wieder für viele junge Menschen mit dem Einstieg ins Berufsleben bei der Landwirtschaftskammer der Ernst des Lebens. Wie die Landwirtschaftskammer mitteilt, wurden 33 Auszubildende in sieben unterschiedlichen Berufen eingestellt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Berufe: Landwirt/in, Chemielaborant/in, Verwaltungsfachangestellte/r, Fachinformatiker Systemintegration und Anwendungsentwicklung mit dualem Studium (Bachelor of Science), Gärtner/in in den Fachsparten Friedhofsgärtnerei, Gemüse- und Zierpflanzenbau, zwei Tierwirte mit dem Schwerpunkt Imkerei sowie vier Inspektoranwärter/innen, die eine Ausbildung zum gehobenen Dienst absolvieren, dem Bachelor of Laws.

Hinzu kommen zwei Absolventen, die ein freiwilliges ökologisches Jahr gestartet haben. Insgesamt absolvieren zurzeit 74 Lehrlinge eine Ausbildung bei der Landwirtschaftskammer.

Interessenten können sich ausführlich über die Ausbildung bei der Landwirtschaftskammer auf der Seite "Wir bilden aus" informieren. Hier sind auch freie Ausbildungsplätze ausgeschrieben und allgemeine Informationen zum Ausbildungsjahr 2014 zu erhalten.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 08.08.2013