Gartenböden jetzt untersuchen lassen

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Damit es im Frühling im Haus- und Kleingarten wieder richtig grünt und blüht, sollten Hobbygärtner jetzt an die richtige Ernährung ihrer Gartenpflanzen, die Düngung, denken. Pflanzen benötigen - genau wie Mensch und Tier - eine ausgewogene Ernährung, damit sie sich optimal entfalten können, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Ein unausgewogenes, nicht auf die Bedürfnisse der Pflanzen abgestimmtes Nahrungsangebot führt zu Kümmerwuchs und erhöhter Krankheitsanfälligkeit. Die über den Boden angebotenen Nährstoffe müssen in ihrer Menge und in ihrem Verhältnis zueinander auf die Pflanzen abgestimmt werden.

Das Untersuchungszentrum der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, LUFA NRW, bietet einen besonderen Bodenuntersuchungs-Service für Haus- und Kleingartenbesitzer an. Dieser Service ermöglicht jedem Gartenbesitzer, die notwendige Grundlage für einen blühenden und gesunden Garten zu schaffen. Dabei wird der Boden nicht nur auf seine Nährstoffgehalte untersucht, sondern der Gärtner bekommt eine auf die Gartennutzung abgestimmte Düngeempfehlung. Mit dieser ist die richtige Düngung der Pflanzen ein Kinderspiel. Eine Standard-Bodenuntersuchung kostet beispielsweise für Hobbygärtner etwa 30 Euro.

Dazu bietet die LUFA NRW jetzt ein neues Auftragsformular an, das viele Erläuterungen zu den verschiedenen Untersuchungsangeboten bereitstellt. Diese reichen von der Analyse der Haupt- und Spurennährstoffe, über die Bestimmung des Humusgehaltes bis hin zum Nachweis von Streusalz und Schwermetallen. Mit diesem Auftragsformular kann der Hobbygärtner auch mehrere Proben gleichzeitig beauftragen. Das ist wichtig, weil verschiedene Kulturarten, wie Rasen, Gemüse, Obst, Stauden, Gehölze unterschiedliche Nährstoffansprüche haben. Individuelle Düngeempfehlungen können so viel exakter erstellt werden.

Ganz nebenbei leisten die Gärtner auch einen Beitrag zum Umweltschutz, da ohne eine Bodenuntersuchung mit entsprechender Düngeempfehlung meistens zu viel gedüngt wird.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 02.04.2014