DLG ehrt Wilfried Richarz

Wilfried Richarz von der DLG geehrtBild vergrößern
DLG-Vizepräsident Ulrich Westrup (l.) überreicht die Medaille an Wilfried Richarz. Foto: DLG

Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) hat Wilfried Richarz, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, mit der Max-Eyth-Denkmünze in Silber ausgezeichnet. Damit würdigt die DLG, wie Vizepräsident Ulrich Westrup in seiner Laudatio betonte, Richarz große Verdienste um die Landwirtschaft und die DLG. Westrup überreichte die Medaille im Rahmen der DLG-Konferenz Spitzenbetriebe Milcherzeugung am 3. März im thüringischen Suhl.

Westrup bezeichnete Richarz als Impulsgeber für eine moderne, die Chancen der Digitalisierung nutzende Milchviehhaltung, der sein Wissen und Können in vielfältiger Weise in die DLG-Facharbeit einbringe. Ob als Initiator für DLG-Merkblätter und Publikationen oder als Mitglied der Neuheiten-Kommissionen für EuroTier und Agritechnica, stets habe er den Nutzen für die Praxis fest im Blick. Als Mitglied der Arbeitsgruppe Anwenderberater zur Einführung der „Computertechnologie“ Mitte der 1980er-Jahre und seit 2006 als dessen Vorsitzender, trage er maßgeblich dazu bei, dass Betriebe praxistaugliche Software erhalten. Dabei komme ihm seine Gabe zu Gute, Dinge präzise auf den Punkt zu bringen. So zeige er Softwareherstellern immer wieder Verbesserungspotenziale für deren Programme auf.

Auch die DLG-Spitzenbetriebe Milcherzeugung profitierten von seinem umfangreichen Fachwissen seit Gründungsbeginn im Jahr 2002. Federführend für die Auswertung und Verbreitung der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse für das Forum verantwortlich und an der Vorbereitung des Konferenzprogramms beteiligt, habe er großen Anteil am Erfolg dieses Projektes. Die Entwicklung eines betriebsindividuellen „Stärken-Schwächen-Profils“ für die teilnehmenden Betriebe sowie die kontinuierliche Optimierung des Auswertungsprogramms BZA-Office seien ihm dabei über die Jahre hinweg ein besonderes Anliegen gewesen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 09.03.2017