Richtiges Verhalten in Wald und Flur

Schlüsselblume (Primula veris)Bild vergrößern
Schlüsselblume (Primula veris)

Die Osterfesttage locken wieder zahlreiche Spaziergänger in Wald und Feldflur. Auf einige Verhaltensregeln weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Spaziergänger, Läufer, Radfahrer und Reiter hin.

In der Tierwelt ist das Frühjahr Aufzuchtzeit. Jetzt sind Tiere besonders empfindlich gegen Störungen. Verantwortungsbewusste Naturbesucher bleiben daher auf den Wegen. Zum Schutz der Tiere gehört auch, dass in der Natur kein übermäßiger Lärm gemacht wird. Die eigenen Abfälle hinterlassen die Erholungssuchenden nicht, sondern nehmen sie wieder mit nach Hause. Rauchen und Feueranzünden kann im Wald zu katastrophalen Folgen führen und ist vom 1. März bis 31. Oktober verboten.

Der Naturfreund verzichtet auch darauf, wildlebende Pflanzen zu sammeln, obwohl geringe Mengen nicht besonders geschützter Arten für den eigenen Gebrauch gestattet sind. Schmuckreisig von Bäumen, Sträuchern oder Hecken unbefugt zu entnehmen, fällt auch unter die Verbote, die zum Schutz der Natur erlassen wurden. Wenn der Natur das gelassen wird, was ihr gehört, gibt sie dem Menschen auch das, was der Mensch braucht - vor allen Dingen Ruhe und Erholung.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2018