Pflanzenschutzgeräte auf dem Prüfstand

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Feldspritzenprüfung

In den etwa 160 Landmaschinenwerkstätten in Nordrhein-Westfalen werden in den kommenden Wochen wieder Geräte für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln geprüft. Wie die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, sind moderne Feldspritzen Hightech-Geräte, die mit Arbeitsbreiten bis zu 50 Metern und Computersteuerung nicht selten bis 150 000 Euro kosten. Die Kontrollpflicht gilt auch für Sprühgeräte, die zum Beispiel im Obstbau eingesetzt werden sowie für Kartoffellegemaschinen mit Bandspritz- und Knollenbehandlungseinrichtungen.

Seit 2013 hat sich die Gerätekontroll-Verordnung geändert. Das Prüfintervall wurde von zwei auf drei Jahre erhöht. Wer im Jahr 2019 zur Kontrolle geht, erhält eine braune Plakette (gültig bis 2022). Weitere gültige Plaketten in 2019 sind die orangefarbenen (gültig bis 2019), die blauen (gültig bis 2020) und die gelben (gültig bis 2021). Hierbei ist es wichtig, auf den Ablauf der Gültigkeit zu achten. Wenn dieser nicht auf der Plakette vermerkt ist – erstes oder zweites Halbjahr – dann sollte in den Kontrollbericht geschaut werden, um bei einer Kontrolle keine Überraschung zu erleben. Bei den Plaketten ab 2022 ist der Hinweis „geprüftes Pflanzenschutz-Gerät nach JKI 3-1.0 / EN ISO 16122“ aufgedruckt. Alle Pflanzenschutzgeräte, die nach diesen Richtlinien geprüft wurden, dürfen somit in ganz Europa eingesetzt werden.

Die regelmäßige Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte stellt sicher, dass Pflanzenschutzmittel exakt und genau in der vorgeschriebenen Dosierung ausgebracht werden können. Sie ist damit ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Landwirte und Gärtner, die gegen die Kontrollpflicht verstoßen, müssen mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 06.03.2019