Schäden durch Zikaden an essbaren Kräutern

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Schaden durch Zikaden an Basilikum


Blattzikade Eupteryx sp.Bild vergrößern
Blattzikade Eupteryx sp.


Bei warmer und trockener Witterung kann es im Sommer an Kräutern vermehrt zu Schäden durch Zikaden und Wanzen kommen. Die Zikaden saugen an den Blattzellen, wodurch kleine, punktartige, helle Flecken an den Blättern entstehen. Wie der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, werden die Pflanzen durch den Befall zwar geschwächt und in ihrer weiteren Entwicklung gehemmt, sterben aber nicht ab.

Die an den Kräutern auftretenden Blattzikaden sind nur etwa 2 bis 4 mm groß, häufig gelblich oder gräulich grün gefärbt und leicht gefleckt. Sie sind sehr mobil und springen oder fliegen schon bei der geringsten Störung auf. Befallen werden vor allem Kräuter aus der Familie der Lippenblütler wie Basilikum, Minze, Majoran, Oregano, Salbei, Thymian, Rosmarin und Bohnenkraut.

Neben Zikaden treten darüber hinaus im Sommer bei bestimmten Kräutern, etwa an Salbei und Petersilie, gelegentlich auch Schäden durch Wanzen auf. Die Wanzen stechen das Pflanzengewebe zwischen den Blattadern an oder saugen an den Pflanzenzellen in den Blattstielen. Die geschädigten Blattstellen werden braun, sterben ab und brechen heraus. Es bleiben die für einen Wanzen-Befall typischen kleinen Löcher in den Blättern zurück. Die Blätter können aber auch verkrüppeln oder im Wuchs gehemmt werden. Angestochene und ausgesaugte Triebspitzen können absterben. Diese Schäden verursachen Weichwanzen.

Eine Bekämpfung der Zikaden und Wanzen an Kräutern ist schwierig. Da die Schäden in der Regel toleriert werden können, ist sie allerdings auch nicht unbedingt erforderlich. Einen Teil der Zikaden kann der Hobbygärtner eventuell mit Hilfe von Gelbtafeln oder Gelbstickern abfangen, die hierzu in den Pflanzenbestand gehängt oder in die Töpfe gesteckt werden. Eine empfehlenswerte Bekämpfungsmaßnahme gegen die Wanzen gibt es nicht.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 04.07.2019