Welche Sorte passt zum Klima?

www.sortenberatung.de auf einem TabletBild vergrößern
www.sortenberatung.de auf einem Tablet

Vor dem Hintergrund zunehmender Wetterextreme spielt die Sortenwahl beim Anbau von Nutzpflanzen auf dem Acker eine wichtige Rolle. Doch welche Sorte eignet sich am besten für den Standort? Die Antwort liefert die Online-Sortenberatung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Unter www.sortenberatung.de finden Landwirte die umfangreichen Ergebnisse der Sortenversuche mit Getreide, Winterraps, Ackerbohnen und Futtererbsen. Ähnlich wie bei der Suche nach einem gebrauchten PKW im Internet gibt der Landwirt vor, worauf es ihm ankommt. Das Programm empfiehlt dann Sorten, die sich nach den Versuchsergebnissen für seine Ansprüche besonders eignen.

Der Landwirt kann wählen zwischen Sorten für unterschiedliche Standorte, sowie Sorten, die sich mehrjährig in Versuchen bewährt haben, und solchen, bei denen bisher nur aus einem Versuchsjahr Ergebnisse vorliegen. Mit weiteren Merkmalen, wie Spätsaatverträglichkeit, Hektoliter-Gewicht bei Getreide und Widerstandsfähigkeit gegen bestimmte Krankheiten, lässt sich die Auswahl weiter einschränken. Erfüllt keine Sorte alle Anforderungen, muss der Nutzer weniger Kriterien angeben oder sich für eine individuelle Beratung direkt an die Experten der Landwirtschaftskammer wenden.

Ein besonderer Vorteil der Online-Sortenberatung ist, dass die Versuchsergebnisse dem Anwender unmittelbar nach der Auswertung zur Verfügung stehen. Für das Jahr 2019 stehen die Ergebnisse für Wintergerste bereits im Netz. Die Ergebnisse für die übrigen Getreidearten, den Raps sowie Ackerbohnen und Futtererbsen folgen in Kürze. So können Landwirte sofort nach der Ernte eine Auswahl aufgrund aktueller Ergebnisse treffen.

Das Internetangebot www.sortenberatung.de ist kostenlos. Es ist keine App und es muss nichts heruntergeladen werden. Die Anwendung funktioniert auf dem Computer, dem Tablet und dem Handy, das Format wird automatisch angepasst.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 01.08.2019