Wohin mit dem Herbstlaub?

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Foto: Manfred Nieveler, piclease

Für Hobbygärtner stellt sich die alljährliche Frage Wie kann das Herbstlaub am einfachsten entsorgt werden, das sich im Vorgarten oder auf dem Rasen ansammelt? Wie die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, gehört Laub nicht in die Restmülltonne. Die Biotonne eignet sich ebenfalls nicht, da sie nur eine begrenzte Aufnahmekapazität hat. In einigen Gemeinden kann das Laub in den gesonderten Grünabfall auf Wertstoffhöfen gegeben werden. Wer Laub im Wald entsorgt, macht sich sogar strafbar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Damit soll verhindert werden, dass die artenreichen Waldränder durch fremdes Laub zerstört werden.

Die Landwirtschaftskammer empfiehlt, die ökologisch wertvolle Blattmasse nach Möglichkeit an windgeschützten Ecken des Gartens zusammen zu harken. Solche Laubansammlungen bilden wichtige Winterquartiere für Kleintiere. Leicht verrottbares Laub kann auch in Gartenrabatten verteilt werden. Eine Laubdecke sorgt für einen ausgeglichenen Bodenfeuchtehaushalt und vermindert die Frostgefahr strenger Früh- und Spätfröste. Außerdem fördert sie die Bodenlebewesen. Dabei sind allerdings zu dicke Blattschichten zu vermeiden, da diese faulen.

Von Rasenflächen sollte das Laub möglichst schnell entfernt werden. Denn, bleibt nasses Laub längere Zeit auf dem Rasen liegen, stirbt das Gras schnell ab und es entstehen hässliche Flecken.

Auch die Kompostierung stellt einen aktiven Umweltschutz dar. Schwer verrottbares Laub, wie zum Beispiel Walnuss-, Eichen-, Kastanien- oder Pappelblätter, sollte vor dem Kompostieren geschreddert werden. Kalkzusatz beschleunigt die Verrottung der Blätter. Grundsätzlich sollte der Laubanteil im Kompost jedoch etwa 20 Prozent nicht überschreiten. Günstig ist eine Mischung mit anderen organischen Materialien, wie dem letzten Rasenschnitt, abgeschnittenen Stauden und kleinen Zweigen. Innerhalb eines Jahres kann sich ein wertvoller Kompost entwickeln.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 21.11.2019