Gelbe Riesen auf dem Acker

Rundballen auf einem StoppelfeldBild vergrößern

Riesige runde oder eckige Strohballen liegen zurzeit auf den Stoppelfeldern. Ein großes Exemplar kann bis 300 Kilogramm auf die Waage bringen. Die gelben Riesen auf dem Acker helfen den Landwirten Arbeitszeit und Kosten zu sparen, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit.

Während die Bergung von kleinen Strohballen viel Handarbeit erfordert und hierfür mehrere Arbeitskräfte nötig sind, kann die Bergung der großen Ballen von einer Arbeitskraft bewältigt werden. Die Ballen werden in Betrieben mit Schweinen und Rindern als Einstreu verwendet. Die runden Ballen können im Stall einfach, wie ein Teppich, abgewickelt und anschließend mit der Gabel verteilt werden. Eckige Ballen eignen sich besonders für den LKW-Transport, weil die Ladefläche besser ausgenutzt wird.

Die 12 bis 15 Kilogramm schweren kastenförmigen Kleinballen sind leichter zu transportieren und vor allem bei Pferde- und Kleintierhaltern beliebt. Ackerbaubetriebe verwenden das geerntete Stroh auch gern zur Düngung. Hierfür wird das zerkleinerte Stroh breitflächig auf dem Feld verteilt und anschließend mit dem Boden vermischt. Durch die Strohdüngung führt der Landwirt dem Boden organische Substanz und die darin enthaltenen Nährstoffe zu. So verbessert sich die Struktur des Bodens. Außerdem wird die Ero­sionsgefahr vermindert, was dem Umweltschutz dient.

Das Korn-/Strohverhältnis liegt bei rund 1 zu 0,8. Bei einem Kornertrag von acht Tonnen je Hektar erntet der Landwirt durchschnittlich 6,4 Tonnen Stroh. Der Mähdrescher erledigt die bei der Getreideernte anfallenden Arbeiten in einem Arbeitsgang. Zuerst wird das Getreide gemäht, anschließend werden die Körner aus den Ähren gedroschen und das Korn vom Stroh getrennt. Nach der Reinigung landen die Körner im Korntank des Mähdreschers. Ist der voll, kommen die Körner in Transportfahrzeuge und werden abtransportiert. Das Stroh wird entweder zur Einarbeitung lose auf dem Acker verteilt oder zu Ballen gepresst.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 30.07.2020