Rhododendren vor Zikaden schützen

RhododendronzikadeBild vergrößern
Rhododendronzikade (Graphocephala fennahi). Foto: Andreas Vietmeier

Wenn sich an Rhododendron-Blütenknospen nicht geöffnet haben, braun geworden oder abgestorben sind, handelt es sich vermutlich um einen Pilz, der häufig durch die an den Pflanzen anzutreffende Rhododendron-Zikade übertragen und verbreitet wird. Um Infektionen mit dem Erreger des Knospensterbens bei Rhododendron (Pycnostysanus azaleae) zu verhindern, sollte jetzt eventuell noch einmal eine Bekämpfung der Rhododendron-Zikade durchgeführt werden, rät der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Die Rhododendron-Zikade (Graphocephala fennahi) ist 8 bis 9,5 Millimeter lang, auffallend grün gefärbt und hat rot gestreifte Flügel. Sie legt im Spätsommer bis Herbst ihre Eier unter die Knospenschuppen der neuen Rhododendron-Blütenknospen ab. Bei diesem Vorgang entstehen an den Knospen kleine Wunden, die dem Schadpilz des Knospensterbens als Eintrittspforte dienen: Die Zikade ist somit der Wegbereiter für das verbreitete Knospensterben bei Rhododendron. Bei geschwächten Pflanzen, zum Beispiel an ungünstigen Standorten, ist eine Infektion auch ohne Mitwirkung der Zikaden möglich.

Ein Befall mit dem Schadpilz führt dazu, dass Rhododendron-Knospen sich während des Winters braun färben und bis zum Frühjahr absterben. Zusätzlich entwickeln sich an den infizierten Knospen kleine schwarze, stachelartige Pilzfruchtkörper. Die Experten der Landwirtschaftskammer empfehlen Bekämpfungsmaßnahmen im Sommer, weil die Weibchen der erwachsenen Tiere etwa ab September ihre Eier in die Blütenknospen legen und somit den Pilzsporen der Knospenbräune Eintrittspforten schaffen. Deshalb ist es ratsam, die Zikaden durch beleimte Gelbtafeln, die es im Gartenfachhandel gibt, anzulocken und zumindest teilweise abzufangen. Dabei genügt eine Falle pro Rhododendron-Pflanze.

Werden jetzt noch einmal die Zikaden bekämpft, lässt sich die Gefahr einer späteren Pilzinfektion verringern. Kommt es zu Pilzinfektionen, sollten erkrankte Knospen ausgebrochen und entsorgt werden.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 30.07.2020