Ausbildereignungsprüfungen unter Corona-Bedingungen

Die diesjährigen Prüfungen zur Erlangung der Ausbildereignung konnten für die Studierenden der Fachschule nur unter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden. Für die Prüfungsteilnehmer galt es obligatorisch, die hygienischen Anforderungen umzusetzen, um damit einer möglichen Verbreitung des Corona-Virus Einhalt zu gebieten: Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände und Gebrauch des Nasen-Mundschutzes.

Zwar war seitens der schulischen Organisation auch in diesem Jahr sichergestellt worden, dass im Vorfeld Unterweisungsübungen angeboten wurden, doch bei einem deutlich reduzierten Präsenzunterricht musste die Intensität bei den Vorbereitungen logischerweise zurückgefahren werden. Dennoch wurde die Möglichkeit, die Ausbildereignungsprüfung abzulegen und damit eine Zusatzqualifikation über eine freiwillige Prüfung zu erwerben, sowohl von den Studierenden in der Vollzeitform als auch von den angehenden Meistern und Meisterinnen, die in der Teilzeitform die Fachschule besucht hatten, wahrgenommen.

Ob beim Aufstellen eines Weidezauns, der Wartung einer Motorsäge, dem fachgerechten Ausnehmen von Geflügel, dem Trockenstellen einer Milchkuh oder beim Reifenwechsel an einem PKW –stets mussten unter den geltenden Corona-Vorgaben die Hygieneregeln sorgfältig eingehalten werden.

Ausbildereignungsprüfungen der Fachschule für Agrarwirtschaft Münster 2020Bild vergrößern
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Autor: Dr. Ulrich Reul (Text und Fotos)